Bauantrag zum Anbau eines ebenerdigen Wintergartens mit überdachter Terrasse, Tiroler Str. 4, Fl.Nr. 364/4, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vorliegender Bauantrag umfasst die Erstellung eines Wintergartens mit den Außenabmessungen 3,69 m x 4,10 m sowie im Anschluss (östlich) eine überdachte Terrasse mit den Außenabmessungen 3,85 m x 3,69 m, beides Ausführung mit Flachdach in Holzbauweise mit Folienabdeckung. Laut Planung soll auf dem Flachdach eine Umwehrung (Geländer) als Dachterrassen-Nutzung entstehen. Auf das östliche Nachbar-Grundstück Fl.Nr. 364/3 anfallende Abstandsflächen müssen durch eine Abstandsüberflächen-Übernahmeerklärung geregelt werden. Bis auf die Umwehrung auf dem Flachdach wurden die Maßnahmen bereits umgesetzt und haben seit Jahren Bestand.  

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Erläuterung der Verwaltung, dass der Sachverhalt noch einmal geändert wurde, erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer den Bauantrag und weist darauf hin, dass die im Plan dargestellte Umwehrung der Dachterrasse noch nicht ausgeführt wurde. Generell wird vom Bürgermeister angemerkt, dass es immer ärgerlich ist, ein bereits ausgeführtes Bauvorhaben nachträglich zu genehmigen.  Bezüglich des Flachdachs des Wintergartens wird auf bereits erteilte Ausnahmen verwiesen. Die Frage nach Bestehen einer Abstandsflächenübernahme kann bejaht werden.  

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Ausnahme von § 3 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 08:21 Uhr