Tekturantrag zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit jeweils 4 Wohneinheiten, Wildbarrenstr. 2, Fl.Nr. 29/1, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 22.06.2021 wurde dem Antrag auf Tektur zu o.g. Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt. Es wurde jedoch vergessen, einer Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Einblechung der Gauben zu erteilen. Dies soll in der heutigen Sitzung nachgeholt werden, da es dem Ortsbild entspricht, solche untergeordneten Gauben mit Blech einzudecken und nicht der Eindeckung des Hauptdaches (hier Pfannendeckung) anzupassen. 

Diskussionsverlauf

Zweiter Bürgermeister Alois Holzmaier übernimmt den Vorsitz und erklärt, dass erster Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt aufgrund persönlicher Betroffenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teilnehmen darf. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer präsentiert anhand der Ansichten und des Schnittes die Ausführung der geplanten Gauben. Auf die Frage nach der Farbe (anthrazit) erwidert der Bauamtsleiter, dass diese nicht außergewöhnlich ist und im Ortsbild durchaus vorkommt. Die gleichartige Ausführung der Haupteindeckung und der Gaube in der Farbe anthrazit ist begrüßenswert und ortsgestalterisch sinnvoll. Auch aus technischer Sicht ist die Ausführung der Gauben aus Sicht des Gremiums nur mit Blecheindeckung möglich.  

Beschluss

Einer Ausnahme von § 3 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 08:21 Uhr