Änderung oder Ergänzung der Ortsgestaltungssatzung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 12.10.2021 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Am 01.05. dieses Jahres trat die Ortsgestaltungssatzung von Oberaudorf in Kraft, auch mit dem Wissen, dass sich mit der Zeit einzelne notwendige Änderungen herauskristallisieren werden. Mittlerweile wurde schon einigen Abweichungen und Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt. In dieser Sitzung soll nun diskutiert werden, ob generell die Änderungsanträge auf dem Verwaltungsweg behandelt werden können oder ob evtl. die Satzung in einzelnen häufig vorkommenden Punkten geändert werden soll. 

Diskussionsverlauf

Einleitend zeigt Bürgermeister Matthias Bernhardt am Beispiel der Blechdachgaube auf, dass es sinnvoll wäre, die Ortsgestaltungssatzung in einigen einzelnen Punkten anzupassen. Ebenso soll besprochen werden, ob der Ausschuss über alle kleineren Ausnahmen entscheiden will oder ob hier der Bürgermeister, bei Vorliegen von technischen Gründen, auf dem Verwaltungsweg entscheiden kann. Er betont hier, dass der Bürgermeister aufgrund der Gemeindeordnung ohnehin dazu berechtigt ist, auf dem Verwaltungsweg etwaige Änderungsanträge zu genehmigen. Folgende Beiträge und Meinungen kommen aus dem Gremium:
  • Die Satzung sollte hinsichtlich der Gestaltung der Gauben sowie der Wintergärten geändert werden (Dacheindeckung, Dachneigung) ansonsten sollen die Anträge auf Abweichungen/Befreiungen im Ausschuss behandelt werden. 
  • Die Verwaltung soll einen Vorschlagenkatalog zu entsprechenden Änderungen erarbeiten.
  • Angemerkt wird, dass die Ortsgestaltungssatzung generell zu uniform sei, dass der gestalterische freie Wille nicht limitiert werden darf und die Satzung zu eng gefasst ist; die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sollten frei interpretiert werden können, man sollte nicht streng auf deren Einhaltung bestehen. Hier erwidert der Bürgermeister, dass die Gemeinde auf die Allgemeinheit schaut und die Charakterzüge des Dorfes bewahren will; die Satzung ist legitim und wurde zudem sehr schlank gehalten. 
  • Alle Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung sollen weiterhin im Bau- und Straßenausschuss behandelt werden, da dadurch die Gremiumsmitglieder informiert sind und der Bürgermeister mit einem entsprechenden Beschluss auf der sicheren Seite ist. 
  • Um Bürokratie zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen, soll der Bürgermeister auf dem Verwaltungsweg entscheiden.
Letztendlich schlägt Bürgermeister Matthias Bernhardt einen Kompromiss dahingehend vor, dass nur Anträge auf Ausnahmen, die technisch nicht anders umsetzbar sind, auf dem Verwaltungsweg entschieden werden. 

Datenstand vom 27.10.2021 08:21 Uhr