Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 KFZ-Stellplätzen, Kufsteiner Str. 34, Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum Grundstück Kufsteiner Str. 34 wurde in der Vergangenheit bereits in mehreren Sitzungen jeweils ein Antrag auf Vorbescheid beraten und letztendlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dieses Einvernehmen wurde auf Antrag in der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2021 noch einmal bestätigt. Der Vorbescheid wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 29.10.2021 genehmigt. Der vorliegende Bauantrag entspricht im Wesentlichen diesem Vorbescheid. Errichtet werden soll ein Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten, 8 Carport und 2 Stellplätzen sowie einer seitlichen Wandhöhe von 7 m und einem Satteldach. Nach Süden sollen zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben sowie eine mittige Dachgaube mit vorgelagerter Dachterrasse auf darunterliegendem Vorbau entstehen, nordseitig zwei symmetrisch angeordnete Dachgauben. Das Bauvorhaben entspricht in seiner aktuellen Planung der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ sowie der Ortsgestaltungssatzung, die Kriterien des § 34 BauGB sieht die Verwaltung als erfüllt. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung können nachgewiesen werden. Die geplanten Garagen werden mit einem Flachdach ausgebildet. Da die Garagen teilweise in das Hanggelände einbinden, wird gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Ortsgestaltungssatzung einer Ausnahme zugestimmt.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die Historie des Bauvorhabens und dass jetzt aus seiner Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Aus der Mitte des Gremiums wird der Wunsch geäußert, das Flachdach der Garage zu begrünen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Ausnahme von § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr