Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Carl-Hagen-Str. 22, Fl.Nr. 20/3, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu vorliegendem Bauantrag wurde in der Sitzung am 20.04.2021 ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Rosenheim liegt bis dato noch nicht vor. Auf dem 1578 m² großen Grundstück Carl-Hagen-Str. 22 sollen nach Abriss des bestehenden Mehrfamilienhauses zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit den Abmessungen jeweils 15,99 m x 13,74 und einer seitlichen Wandhöhe von je 7,16 m entstehen. Geplant ist eine Tiefgarage mit Zufahrt im östlichen Teil des Grundstückes sowie ein Gehweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis zum Eingang von Haus 2. Das Dach der Tiefgaragenzufahrt soll begrünt werden. Vorgesehen sind 7 Wohneinheiten in Haus 1 und 6 Wohneinheiten in Haus 2 mit jeweils entsprechender Terrasse bzw. Balkon. Stellplätze sowie Fahrradstellplätze können gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Das vorliegende Bauvorhaben wird gemäß § 34 BauGB behandelt und beurteilt. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbebauung) und die Bauweise (offen) entsprechen der maßgeblichen Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung entspricht im Hinblick auf die Größe (Höhe, Breite und Geschosszahl) der Umgebungsbebauung, auch im Hinblick auf das Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche ist nach Ansicht der Verwaltung die Einfügung gegeben. Hinweislich sei erwähnt, dass sich das betroffene Baugrundstück im ermittelten Wildbachgefährdungsbereich (Planungen WWA Rosenheim) befindet. Dieser Plan ist Bestandteil der Unterlagen zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Auerbach sowie an den Zuflüssen. Siehe auch Bekanntmachung des LRA Rosenheim, Amtsblatt Nr. 35 vom 24.09.2021. Eine Stellungnahme des LRA Rosenheim, Abteilung Wasserrecht und des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim ist erforderlich.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt die wasserrechtliche Situation (Überschwemmungsgebiet) für das betroffene Grundstück. Er verweist auf die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Auerbach sowie an den Zuflüssen. Zum jetzigen Stand sind Bebauungen auf dem betroffenen Grundstück nicht genehmigungsfähig. Dies wird jedoch im Landratsamt Rosenheim beurteilt, Aufgabe der Gemeinde ist nur die bauplanungsrechtliche Beurteilung. Aus dem Gremium kommen folgende Beiträge:
- Frage nach den Immissionen vom bestehenden Liftbetrieb.
Frage nach der Einfügung: die Zahlen wurden hier von der Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt, da das Bauvorhaben bereits als Vorbescheid in der Sitzung am 20.04.2021 behandelt wurde, der Bauantrag entspricht dem Antrag auf Vorbescheid
Da die Carl-Hagen-Straße in diesem Bereich sehr schmal ist, sollte mit den Bauwerbern bezüglich einer möglichen Grundabtretung zur Straßenverbreiterung verhandelt werden.
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Unterschriften der Nachbarn komplett vorliegen.
Mit dem abschließenden Hinweis auf den Immissionsschutz sowie einer möglichen Grundabtretung von ca. 1 m zur Verbreiterung der Carl-Hagen-Straße ergeht der
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr