Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, Wernher-von-Braun-Straße, Fl.Nr. 294/7, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.01.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 20.07.2021 wurde dem o.g. Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt, in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses vom 23.09.2021 wurde der Bauantrag erneut bezüglich der Ortsgestaltungssatzung behandelt. Nun verlangt das Landratsamt einen Beschluss zur Abweichung von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Glaseindeckung des Wintergartens im DG. Um Küche und Essplatz zu belichten, ist eine geneigte Glaseindeckung beim Wintergarten geplant, die von außen nicht einsehbar ist (wird von den Gauben verdeckt). Die Verwaltung sieht hier aus o.g. Gründen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung als vertretbar. 

Beschluss

Einer Abweichung von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung kann zugestimmt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.02.2022 07:47 Uhr