Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Fassung eines Grundsatzbeschlusses zum weiteren Vorgehen im Bereich Nahversorgung
Auf Basis der jetzigen Informationen sind für die Gemeinde Oberaudorf zwei Szenarien im Bereich der Nahversorgung denkbar. Die Besitzer des Gebäudes in dem momentan der örtliche EDEKA untergebracht ist, teilen mit Schreiben vom 23.02.21 mit:
„Seitens des jetzigen Betreibers (Firma Edeka), besteht kein Interesse den Markt im Bestandsgebäude oder in einem möglichen Neubau, auf unserem Grundstück fortzuführen. Somit verfolgen wir aus kaufmännischer Sicht, aktuell die Nachnutzung durch einen Discounter. Dieser plant keine eigene Metzgerei (nur SB Fleisch) und keinen integrierten Backshop (nur SB Backwaren).“
Daraus ergeben sich Szenario I:
Die Gemeinde Oberaudorf wird nicht planerisch tätig und befindet, dass die örtliche Nahversorgung durch die jetzige Struktur und durch den Ersatz des EDEKA durch einen Discounter nach wie vor gedeckt ist.
Szenario II:
Die Gemeinde wird planerisch tätig und überplant das dafür angebotene Flurstück Nr. 364. So sollen die Bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Gebäudes, welches einen EDEKA-Markt und eine Rossmann-Drogeriemarkt Filiale beherbergen wird, geschaffen werden. Der Projektentwickler hat mit beiden genannten Partnern bereits Verträge abgeschlossen, die eine Ansiedlung garantieren.
Auf Basis des Gutachtens der BBE werden viele Vorteile in Hinblick auf Szenario II genannt. So sind die Rückholeffekte von momentan in den Nachbargemeinden ausgegebenen Mitteln der Oberaudorfer Bürger signifikant. Im Moment gibt der Oberaudorfer Bürger 51% seiner Ausgaben im Bereich Nahversorgung in den Nachbargemeinden aus. Die Behebung dieser Situation hätte zusätzlich einen ökologischen Aspekt, als entsprechende Einkaufsfahrten minimiert würden. Das Gutachten sieht zudem einen zusätzlichen Zustrom von Kunden aus den benachbarten Gemeinden in Österreich. Negativ zu sehen ist eine Kaufkraftumverteilung von 9% im Ort. Diese liegt nach der vorgestellten Beurteilung knapp unter der kritischen Grenze, ist aber v.a. im Bereich Drogeriebedarf zu sehen. Die Betroffenheit von Metzgern, Bäckereien, Obsthandlungen, wird als geringer eingeschätzt. Zudem soll die angedachte Fläche verkehrstechnisch, insbesondere auch für Fußgänger und Radfahrer, gut an das Ortszentrum angebunden werden, sodass Synergieeffekte entstehen können.
Legt man die dynamische Bevölkerungsentwicklung von Oberaudorf zugrunde, muss hier aber auch von Kompensationseffekten ausgegangen werden. Gerade vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, aber auch in Hinblick auf die touristische Attraktivität, sieht die Verwaltung Szenario I als ungeeignet an, die Nahversorgungssituation in Oberaudorf nachhaltig abzubilden. Zudem entspricht Szenario II dem generellen Ziel in der Nachversorgung.
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Gremiumsbereich und nimmt nicht an der Beratung und an der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO). Es sind 20 Mitglieder des Gemeinderats stimmberechtigt.
Der Erste Bürgermeister führt in die Thematik ein und betont, warum er die Notwendigkeit sieht, die Nahversorgungssituation in Oberaudorf zu sichern und zu verbessern. Er begründet seine Aussage mit dem Ergebnis der Auswirkungsanalyse über die örtliche Nahversorgung, sowie mit den aktuell vorliegenden Aussagen der Grundstückseigentümer, inwieweit eine Entwicklung und Verbesserung des gefragten Angebotes angestrebt wird. Gerade hier ist der Bestand der jetzigen Versorgungseinrichtungen nicht mehr auf Dauer gesichert und es ist ein Qualitätsverlust bei der Lebensmittelversorgung zu befürchten. Auch im Hinblick auf das zu erwartende Bevölkerungswachstum von Oberaudorf muss jetzt gehandelt werden um die optimale Versorgung der Bürger/innen zu garantieren.
Zudem verweist der Bürgermeister auch auf das Orts- bzw. Verkehrsentwicklungskonzept für Oberaudorf vom Büro Hohmann und Steinert, indem Experten die nun zu Debatte stehende Fläche für die Entwicklung von Gewerbe- und Versorgung als ideal bewertet haben, gerade weil diese Fläche im Innenbereich von Oberaudorf liegt und gut an das Ortszentrum angebunden werden kann.
In der anschließenden Debatte setzt sich die kontroverse Diskussion aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt fort. In zahlreichen Wortmeldungen werden die Notwendigkeit der Sicherung der örtlichen Nahversorgung mit den dadurch befürchteten negativen Auswirkungen abgewogen.
Unter anderem wird die große Flächenversiegelung genannt, die bei einer Bebauung des Gschwendtner Feldes entstehen würde. Auch eine Zunahme des Verkehrs im betroffenen Bereich wird als bedenklich empfunden. Vor allen wird aber vor einer Schwächung der Gewerbebetriebe im Ortszentrum gewarnt, die durch eine Verlagerung des Kundenstroms in die neunen Geschäfte erfolgen könnte.
Dagegen wurden wiederum Argumente vorgebracht, die das Vorhaben unterstützen. Gerade die Lage des Grundstücks im Innenbereich lässt eine gute Anbindung an die Ortsmitte erwarten. Eine fußläufige Erreichbarkeit ist gegeben. Davon könnten auch die bestehenden Geschäfte profitieren. Das Vorhaben entspricht genau den Zielen für eine geordnete Ortsentwicklung. Zur Sicherung der Nahversorgung müssten keine Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Bereitschaft des Grundstückseigentümers könnten Gestaltungs- und Entwicklungswünsche der Gemeinde umgesetzt werden.
Im Verlauf der Diskussion wurde aber allgemein deutlich, dass bei Umsetzung einer Erschließung des Gschwendtner Feldes noch zahlreiche Aufgabenbereiche geprüft werden müssen. U.a. sind umfangreiche Untersuchungen über die Auswirkung auf den innerörtlichen Straßenverkehr erforderlich. Die weitere Vorgehensweise soll stets mit einer ausführlichen Bürgerbeteiligung einhergehen. Die Beschlussvorschläge werden auf Wunsch des Gremiums abgeändert.
Beschluss 1
Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit mit Bauleitplanerischen Maßnahmen in die jetzige Nahversorgungsstruktur einzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt keine weiteren Schritte zu unternehmen. Zudem soll das bisherige Gewerbegebiet auf einen potentiellen Standort untersucht werden.
Die Gemeinderatsmitglieder Götze, Herm und Mermigkas haben mit „Ja“ abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Beschluss 2
Der Gemeinderat möchte die Nahversorgung in Oberaudorf zukunftssicher aufstellen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen bauleitplanerischen Schritte für das Flurstück 364 Gemarkung Oberaudorf und das bestehende Gewerbegebiet, in die Wege zu leiten. Gleichzeitig muss eine entsprechende Verkehrsplanung in Auftrag gegeben werden. Das neue Nahversorgungsgebiet muss Hand in Hand mit einer baulichen Aufwertung des Innendorfs von Oberaudorf erfolgen. Generell ist eine Stärkung des Innendorfs neben einer umfassenden Nahversorgung das gesetzte Ziel des Gemeinderates. Der Gemeinderat empfiehlt zusätzlich für die Gestaltung der betreffenden Flächen eine angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen, dies beinhaltet auch das Innendorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Datenstand vom 31.03.2021 09:35 Uhr