Vollzug des KommZG; Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kiefersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Historisch gewachsen versorgt die Gemeinde Oberaudorf auf dem Gebiet der Gemeinde Kiefersfelden einige Gebäude mit Trinkwasser (Mühlauer Straße 11, 14, 31, 35, Guggenau 1) und umgekehrt (Am Mühlbach 1, 1a, 2, 3, 4). Darüber hinaus besorgt Kiefersfelden auch für etliche Gebäude die Abwasserentsorgung (Am Mühlbach 1, 1a, 2, 3, 4, Brünnsteinhaus). Für die gegenseitigen Leistungen gibt es bisher noch keine rechtliche Grundlage. Dem soll mit den beiliegenden Zweckvereinbarungen Abhilfe geschaffen werden.
Die Zweckvereinbarungen sind die rechtliche Grundlage für mögliche Sonderverein-barungen (Muster vgl. Anhang) zwischen der Gemeinde/Gemeindewerken Ober-audorf und den jeweiligen Grundeigentümern. Darin verpflichtet sich der Versorger auch das, außerhalb des Gemeindegebiets gelegene Anwesen im Wesentlichen im Rahmen der jeweils geltenden WAS und BGS-WAS anzuschließen und zu versorgen. Gleichlautende Vereinbarungen wurden z.B. auch mit den Eigentümern der Anwesen in Buchau abgeschlossen, welche keinen unmittelbar rechtlich gesicherten Zugang zur öffentlichen Hauptleitung hatten (Leitungsverlauf über Grundstücke fremder Dritter)i. Ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied zur WAS/ BGS- WAS liegt in der Klarstellung, dass der Eigentümer die kompletten Kosten bis zur Hauptleitung, incl. Anschlussschieber zu übernehmen hat, da es in diesen Fällen keinen öffentlichen Grund der Gemeinde Oberaudorf zwischen Hauptleitung und Grundstück gibt und sich auch um die rechtliche Absicherung zu kümmern hat. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen resultieren aus diesen Vereinbarungen keine.
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erläutert der Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf, Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) ausführlich Sachverhalt und Beschlussvorschlag.
Herr Henning Bruhn erkundigt sich nach den Auswirkungen der Maßnahme für die betroffenen Anlieger (z. B. Beiträge, Hausanschlüsse, usw.).
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarungen mit der Gemeinde Kiefersfelden gem. Anlage.
Der Gemeinderat stimmt den Sondervereinbarungen wie vorgelegt zu und billigt die bestehenden Verträge.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.10.2017 15:58 Uhr