Vollzug der GO; Neuerlass der EWS (Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Oberaudorf - Entwässerungssatzung) zum 01.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Oberaudorf befasste sich insbesondere in den Gemeinde-ratssitzungen am 02.03.2017, 30.05.2017 und 26.09.2017 mit der Thematik „Neubau Kläranlage Oberaudorf“.
Auf Basis von Grundsatzbeschlüssen in der Gemeinderatssitzung am 30.05.2017 entwarf Frau Rechtsanwältin Radlbeck in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Ge-meindetag, dem Landratsamt Rosenheim und den bei der Gemeinde Oberaudorf zu-ständigen Sachbearbeitern einen Entwurf der Entwässerungssatzung (EWS). Grund-lagen hierfür waren auch die aktuelle amtliche Mustersatzung, sowie die bisherigen Regelungen in der Gemeinde Oberaudorf. Der Entwurf dieser EWS ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Die künftige EWS soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Bei den Änderungen zur Vorgängersatzung handelt es sich im Wesentlichen um die Anpassung an die aktuelle Mustersatzung, redaktionelle Änderungen, sowie der Üb
ernahme individueller örtlicher Regelungen. An die Gemeinderatsmitglieder wurde eine Synopse (EWS alt – EWS Entwurf), in der die Unterschiede zwischen bisheriger Satzung und vorgeschlagener künftiger Satzung aufgezeigt sind. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte die EWS von 2013 komplett aufgehoben und die EWS gemäß vorgelegtem Entwurf neu beschlossen werden.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Frau von Keudell bittet künftig bei der Erstellung von Synopsen für leichtere Lesbarkeit um Wahl einer größeren Schriftart. Alternativ bietet die Verwaltung bei Wunsch den Ausdruck auf DIN A3-Format aus.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Entwässerungssatzung (EWS) in der vorgestellten Form als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.
Datenstand vom 24.11.2017 13:01 Uhr