Die Jahresrechnung 2017 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2018 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2018 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2019, die Jahresrechnung 2017 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Jedes Gemeinderatsmitglied erhielt vor der GR-Sitzung am 27.02.2018 ein Exemplar des Rechenschaftsberichts 2017, in dem alle wichtigen Zahlen und Ergebnisse der Jahresrechnung 2017 detailliert aufgezeigt wurden.
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen, die bedeutendsten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH sowie die durchgeführten Baumaßnahmen für das Jahr 2017 bekanntgegeben.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2017:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 10.479.445,24 €
Vermögenshaushalt 2.108.115,99 €
Gesamthaushalt 12.587.561,23 €
Zuführung zum VMH: 1.709.810,77 €
Zuführung zur allg. Rücklage: 609.788,44 €
Rücklagen 31.12.2017: 4.422.864,86 €
Schulden 31.12.2017: 2.183.421,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2017 beträgt 421,00 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.180). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2017 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2017 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2018 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).