Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung; Feststellung der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wurde Anfang Januar 2017 erstellt und dem Gemeinderat Oberaudorf nebst Rechenschaftsbericht in seiner Sitzung am 28.03.2017 zur weiteren Behandlung übergeben. Im Zeitraum vom 09.10.2017 – 16.10.2017 prüfte der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Herrn Stephan Bruhn u. a. die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016, die Gemeinde-kasse und die Jahresrechnung 2016 der Gemeindewerke Oberaudorf (Eigenbetrieb).
Hierüber hat der Rechnungsprüfungsausschuss ein Prüfungsprotokoll gefertigt. Sämtliche Prüfungsfeststellungen, mit Ausnahme der Ziffer 4.6 (Zuschuss Audorfer Kindernest) – welche in Bearbeitung ist, sind zwischenzeitlich geklärt, bzw. behoben. Das Prüfungsprotokoll liegt seit 11.01.2018 in der Gemeindeverwaltung (Zi.-Nr. 15) zur Einsichtnahme aus.
Nunmehr könnte der Gemeinderat Oberaudorf die Jahresrechnung und den Jahresabschluss für 2016 feststellen und über die Entlastung des 1. Bürgermeisters (o. V. i. A.) beschließen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Beschluss

Die Jahresrechnung der Gemeinde Oberaudorf für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 11:43 Uhr