Vollzug des Bauplanungsrechts; Flächennutzungsplan Oberaudorf - Präsentation des Entwurfs, erster Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 12.06.2018 wurden zusammen mit der Gemeinde, der beauftragten Architektin und der Fachabteilung Bauleitplanung im Landratsamt die geplanten Ergänzungen und Änderungen bezüglich Flächennutzungsplan erläutert und besprochen. Seitens des Landratsamtes Rosenheim bestand Einverständnis und Zustimmung. In der heutigen Sitzung sollen dem Gemeinderat die besprochenen Punkte anhand einer Präsentation von der Architektin vorgestellt und erläutert werden. Ziel soll sein, dass bei Zustimmung des Gemeinderates die Änderungen/Ergänzungen in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das einzuleitende Bauleitplanungsverfahren gefasst wird. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt ist lediglich ein Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig. Eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist demzufolge nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Eingangs begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber die Architektin Frau Belinda Reiser (Dipl.-Ing.). In seiner Einleitung erinnert er an den Werdegang der Angelegenheit, die Ergebnisse der letzten Besprechungen – auch mit dem Landratsamt Rosenheim als Genehmigungsbehörde – und der Notwendigkeit, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Oberaudorf noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen.
Nach Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erläutert Frau Reiser anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu diesem Beschluss) eingehend die Darstellungsänderungen zu den einzelnen Standorten (Ziffern 1-15).
Insbesondere zu den Ziffern 7 (Standort: ehemaliges Hallenbadgelände), bzw. 14 (GE an der Autobahn) entwickelt sich eine angeregte Diskussion.
Zur Ziffer 7 erbittet das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher Auskunft darüber, ob durch diese Darstellung „Begehrlichkeiten“ bezüglich zusätzlicher Wohnbauflächen in nördliche und östliche Richtung geweckt werden können. Insoweit sind die Darstellungen klar, dass es für diese Bereiche grds. keine weitere bauliche Entwicklung ergeben soll.
Zur Ziffer 14 spricht sich das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher ausdrücklich gegen eine Darstellung als GE im Flächennutzungsplan aus. Er verweist dabei u. a. auf mögliche Altlasten-Verdachtsflächen (frühere Deponie), TAL. Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erkundigt sich, ob die aktuellen Eigentümer die Fläche zur weiteren Entwicklung überhaupt zur Verfügung stellen. Dabei verweist er – ebenso wie das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber – auf die örtlichen Bedürfnisse an Gewerbeflächen. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber informiert darüber, dass sich in diesem Fall (und vergleichbaren Fällen) die Gemeinde Oberaudorf finanziell grds. nicht an der Baufreimachung entsprechender Flächen beteiligt, sondern dass dies alleinige Aufgabe des jeweiligen Grundstückseigentümers sei. Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster empfiehlt mit einer Beschlussfassung über die Angelegenheit bis zum Abschluss der geplanten Klausur am 08.07.2018. Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer spricht sich im Hinblick auf die Inntal-Schutzverordnung (die im betreffenden Bereich aber nicht gilt) gegen die Darstellung der Fläche aus.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Oberaudorf stimmt der präsentierten Änderung Nr. 14 zu. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Hans Seebacher und Herr Klaus Förster bitten um Protokollierung ihrer ablehnenden Abstimmung.

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt den präsentierten Änderungen / Ergänzungen zu. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Hans Seebacher und Herr Klaus Förster bitten um Protokollierung ihrer ablehnenden Abstimmung.

Datenstand vom 10.07.2018 07:51 Uhr