Vollzug des Bauplanungsrechts; Flächennutzungsplan Oberaudorf - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 12.06.2018 wurden zusammen mit der Gemeinde, der beauftragten Architektin und der Fachabteilung Bauleitplanung im Landratsamt Rosenheim die geplanten Ergänzungen und Änderungen bezüglich Flächennutzungsplan erläutert und besprochen. Seitens des Landratsamtes bestand Einverständnis und Zustimmung. In der Gemeinderats-Sitzung vom 19. Juni 2018 wurden dem Gemeinderat die besprochenen Punkte anhand einer Präsentation von der Architektin vorgestellt und erläutert. Ziel war es, dass bei Zustimmung des Gemeinderates die Änderungen/Ergänzungen in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das einzuleitende Bauleitplanungsverfahren gefasst wird. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen / Ergänzungen mehrheitlich mit 11 : 3 Stimmen zu. (siehe laufende Nummer 522/2018). Nach Abstimmung mit dem Landratsamt ist lediglich ein Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig. Eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist demzufolge nicht notwendig. Den Gemeinderatsmitgliedern wurden die aktuellen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese umfassen den Planteil, die Begründung mit Umweltbericht und vier Themenkarten. Zur Übersicht über die Änderungen und Aktualisierungen im Vergleich zur nicht genehmigten Fassung vom 28.01.2014 wurde die bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2018 vorgestellte Präsentation ebenfalls nochmal zur Einsichtnahme und zur Sitzungsvorbereitung bereitgestellt. Die wesentlichen Planunterlagen werden nochmals von der Verwaltung vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Bauamtsleiter Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH). Dieser erläutert kurz nochmals die wesentlichen – zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 18.06.2018 ausführlich dargestellten – Änderungen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich, ob lediglich ein Beschluss gefasst werden soll. Nach Bestätigung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber gibt Herr Seebacher an, ablehnend abstimmen zu werden, da er wegen der Problematik „Flächenfraß“ und dem künftig dargestellten Gewerbegebiet an der Bundesautobahn BAB A93 dem gesamten Flächennutzungsplan nicht zustimmen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf mit Begründung, Plandatum 24.07.2018 und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Herr Hans Seebacher und Herr Klaus Förster bitten um Protokollierung ihrer ablehnenden Abstimmung.
Datenstand vom 11.09.2018 13:10 Uhr