Wie bereits in der WA-Sitzung am 15.04.2021 berichtet, werden aufgrund der Kosten für den Neubau der Kläranlage und dem Sachverhalt, dass die Gemeinde Oberaudorf in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, in der gemeinsamen Betrachtung Wasserversorgung mit Abwasserbeseitigung die Härtefallgrenzen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas 2021) überschritten.
Dies bedeutet, dass künftige Sanierungsmaßnahmen nach der RZWas 2021 förderfähig sind. Die RZWas sieht hierbei in Abschnitt 2.2, Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, unter anderem die folgenden Fördergegenstände vor, welche für Oberaudorf in Frage kommen:
2.2.1 die bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle),
2.2.3 die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken, sowie
2.2.5 die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten.
Weiterhin interessant für die Gemeinde wäre eine Förderung von Sonderprogrammen nach Abschnitt 2.4 der RZWas 2021, wie z. B. das Berghüttenprogramm.
Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren, wie z. B. die Erneuerung von alten Wasserleitungen oder die Sanierung von älteren Hochbehältern, sollen zunächst Bestand und Aufbau der vorhandenen Wasserversorgung, mit Wassergewinnung, Wasserleitungsnetz, Hochbehälter und Pumpstationen, zusammengestellt und bewertet werden, einschließlich des Versorgungsgebietes mit den Bergregionen. Hieraus sollen dann Empfehlungen für Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen abgeleitet werden.
Eine solche Untersuchung ist als Erarbeitung eines Strukturkonzeptes nach 2.2.5 der RZWas förderfähig. Die Zuwendung beträgt, jeweils für Konzepte der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 20 Euro je angeschlossenen Einwohner, maximal 70 % der Ausgaben und maximal 50.000 Euro pro Gemeinde.
Für die Oberaudorfer Wasserversorgung sollen insbesondere die folgenden Themen genauer untersucht werden:
- Bewertung Wasserversorgungsnetz, insbesondere auch mit hydraulischen Berechnungen,
- Bewertung Hochbehälter und Pumpstationen: Bestandsaufnahme mit Bewertung Ist-Stand unter Berücksichtigung der Wassergewinnungsanlagen; Betrachtung von Alternativlösungen, wie z. B.
• Hochbehältervolumen ausreichend?
• Hochbehälter in Außengebieten (fehlt derzeit auf dem Tatzelwurm),
• ggf. Ersatz sanierungsbedürftiger kleinerer Hochbehälter durch einen neuen größeren.
- Bewertung Netztopologie (z. B. Versorgung Bergregionen, Alternativlösungen),
- Trassenbewertung für eine Neuerschließung des Gebietes Sudelfeld - Grafenherberg (Gemeindegebiet Oberaudorf) vom mittleren Sudelfeld aus (von der Gemeinde Bayrischzell),
- Notverbund mit der Nachbargemeinde Kiefersfelden (Prüfung der Dimensionierung).
Für die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes wurde von Hr. Schmid eine entsprechende Leistungsbeschreibung erstellt und am 16.06.2021 an 7 Ingenieurbüros versandt. Die Vergabe soll als Verhandlungsvergabe ohne vorgelagerten Planungswettbewerb erfolgen. Hierfür wurde eine entsprechende Vergabematrix erstellt. Es ist beabsichtigt, mit den punktbesten Bewerbern im Anschluss eine Vergabeverhandlung zu führen. Als fachkundige Mitglieder des Bewertungsgremiums sind die Herren Brandlhuber (GR), Paul (WL), Pütz (Spartenleiter) und Schmid (ehem. WL) vorgesehen.
Nach Abzug der Zuwendungen wird derzeit von einer Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 30.000 € ausgegangen. Die Zahlungen sollten erst in 2022 wirksam werden, wonach eine Berücksichtigung im nächstjährigen WP erfolgen wird. Ausreichend liquide Mittel sind vorhanden.
Zwar wurde bereits in der letzten Sitzung über das Thema ausführlich beraten, jedoch ist in der RZWas vorgesehen, dass der Beschluss des zuständigen Organs (hier der Werkausschuss), das Vorhaben durchzuführen, dem Zuwendungsantrag beizulegen ist. Daher gilt es hierzu einen formellen Beschluss zu fassen.