Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 11.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie im Halbjahresbericht beschrieben, müssen die Gemeindewerke aufgrund der stark angestiegenen Strombeschaffungskosten, trotz der deutlich sinkenden EEG-Umlage, die Strompreise für die von ihnen belieferten Kunden zum 01.01.2022 erhöhen.
Die Strombeschaffungskosten für das aktuelle Jahr 2021 betragen für unsere Tarifkunden (SLP) 4,6 ct/kWh. Aufgrund der vorhin beschriebenen Preisentwicklung ist für 2022 mit rund 8,2 ct/kWh zu rechnen - bei den derzeitigen Strompreisen, Stand Ende Okt. 2021 - wobei die weitere Preisentwicklung bzw. Beschaffung noch zu Änderungen führen kann.
Bei dem Preis von 8,2 ct/kWh würde sich der Energiepreis bereits um 3,6 ct/kWh erhöhen (ohne MwSt). Mit Berücksichtigung der sich zum 01.01.2022 sinkenden Umlagen von - 2,63 ct/kWh (EEG-Umlage - 2,78 ct/kWh, Netzumlagen + 0,15 ct/kWh) und leicht steigenden Netzentgelten (+ 0,36 ct/kWh bei 3.000 kWh/h) ergeben sich bereits hieraus höhere Kosten von netto 1,33 ct/kWh bzw. mit MwSt von ca. 1,6 ct/kWh. Dies wären + 4,6 % für einen Kunden im GEWO-Tarif mit 3.000 kWh/Jahr.
Aufgrund dieser Kostensituation planen die Gemeindewerke, die Strompreise in den GEWO-Tarifen und allgemeinen Tarifen zum 01.01.2022 um etwa 4,5 % zu erhöhen.
Die folgenden Übersichten enthalten eine Beispielsrechnung für einen Kunden mit einem Jahresbedarf von 3.000 kWh im Tarif GEWO-Solo (= meist gewählter Tarif). Die rot markierten Preise für 2022 sind noch vorläufig:
Zwischensumme (4.): Verbleibt nicht beim Vertrieb. Die enthaltenen Netzentgelte dienen der Finanzierung des Stromnetzes der Gemeindewerke; sie sind nach der Anreizregulierungsverordnung zu ermitteln
regulatorischen Prüfung durch die Landesregulierungsbehörde.
5. = Stromrechnung, wie Sie der Kunde erhält; hier ist die Mehrwertsteuer abzuführen (6.)
7. = Betrag, welcher beim Vertrieb der Gemeindewerke verbleibt. Aufwendungen für den Vertrieb und die Dienstleistung der Energiebeschaffung sind darin enthalten, evtl. Rest = Gewinn.
Diskussionsverlauf
WL Paul verwies auf die Erläuterungen im Halbjahresbericht zu den stark angestiegenen Stromhandelspreisen. Aufgrund der hierdurch hervorgerufenen höheren Strombeschaffungskosten, welche die sinkende EEG-Umlage deutlich übertreffen, und etwas ansteigender Netzentgelte, sollen zum 01.01.2022 die Strompreise bei den Standardtarifen um etwa 4,5 % erhöht werden. Hierbei wurde ein mittlerer Strompreis für die noch zu beschaffende Restmenge von 22 % angesetzt.
Auf Anfrage von GR Herrn Fürbeck, welche Auswirkungen eine etwas andere prozentuale Erhöhung haben würde, erklärte Paul, dass dies eine Risikoabwägung sei. Würde man die Strompreise um 3 % erhöhen, müssten die Beschaffungspreise für die noch ausstehende Restmenge gegenüber den aktuellen Handelspreisen noch weiter sinken. Hierdurch würde das Risiko eines negativen Jahresergebnisses deutlich steigen.
2. BGM Holzmaier vertrat die Ansicht, dass die Stromversorgung in Oberaudorf von einer hohen Zuverlässigkeit geprägt sei, nicht zuletzt, weil Freileitungen immer mehr zurückgebaut wurden. Auch in Zusammenhang mit dem Service vor Ort sei die vorgesehene Preiserhöhung gerechtfertigt.
BGM Bernhard fragte nach, wie der Strom aus dem Wasserkraftwerk Mühlbach vermarktet wird und ob es sinnvoll wäre, diesen direkt für die Kunden der Gemeindewerke zu verwenden. Der im Wasserkraftwerk produzierte Strom entspricht rund 15 % des Strombedarfes von Oberaudorf.
WL Paul erläuterte, dass der Strom aus dem Wasserkraftwerk über die sogenannte Direktvermarktung veräußert wird. Hierbei erhalte man im Wesentlichen die für das Wasserkraftwerk geltende EEG-Vergütung von 12,57 ct/kWh. Der für die Kunden der Gemeindewerke beschaffte Strom aus dem Stromhandel war im Vergleich hierzu in der Vergangenheit deutlich günstiger. Sofern die Stromhandelspreise in Zukunft die Höhe der geltenden EEG-Vergütung dauerhaft übersteigen sollten, könnte ggf. auch eine Nutzung für den eigenen Bilanzkreis sinnvoll sein.
BGM Bernhard wies darauf hin, dass der Werkausschuss sich in Zukunft auch auf die weitere Ausrichtung der Gemeindewerke befassen sollte. So müsse hinterfragt werden, welche Geschäftsfelder mit Rücksicht auf die Größe der Gemeindewerke zukünftig erfolgreich geführt werden können. Hierbei stelle der Ausfall von Mitarbeitern, bei welchen aus Gründen der Personalkosten nicht immer eine ausreichende Vertretung gewährleistet werden kann, ein Risiko dar.
Insgesamt wurden aus dem Gremium aufgrund der vorgeschlagenen Strompreiserhöhung keine Bedenken geäußert.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt, aufgrund der deutlich gestiegenen Strombeschaffungskosten und der gestiegenen Netzentgelte, welche in Summe die Absenkung der EEG-Umlage deutlich übersteigen, die Strompreise der von den Gemeindewerken Oberaudorf belieferten Kunden zum 01.01.2022 im Durchschnitt um etwa 4,5 % zu erhöhen. Die Gestaltung der einzelnen Preistarife erfolgt durch die Werkleitung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2021 18:57 Uhr