Die Jahresrechnung 2021 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2022 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2022 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2023, die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2021 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2021:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 12.302.465,49 €
Vermögenshaushalt 11.630.878,09 €
Gesamthaushalt 23.933.343,58 €
Zuführung zum VMH: 2.430.370,25 €
Zuführung zur allg. Rücklage: 6.558.765,02 €
Allg. Rücklage 31.12.2021: 8.516.050,05 €
Schulden 31.12.2021: 8.186.333,00 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2021 beträgt 1.542 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.306). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2021 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2021 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2022 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).