Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an er Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und vor allem der Sicherung der örtlichen Nahversorgung wurde durch das Gutachten der BBE, vorgestellt im GR am 11.02.2021, deutlich unterstrichen. In gleicher Sitzung wurde ein Grundsatzbeschluss mit 16:4 Stimmen gefasst. Dieser lautet: 
Der Gemeinderat möchte die Nahversorgung in Oberaudorf zukunftssicher aufstellen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen bauleitplanerischen Schritte für das Flurstück 364 Gemarkung Oberaudorf und das bestehende Gewerbegebiet, in die Wege zu leiten. Gleichzeitig muss eine entsprechende Verkehrsplanung in Auftrag gegeben werden. Das neue Nahversorgungsgebiet muss Hand in Hand mit einer baulichen Aufwertung des Innendorfs von Oberaudorf erfolgen. Generell ist eine Stärkung des Innendorfs neben einer umfassenden Nahversorgung das gesetzte Ziel des Gemeinderates. Der Gemeinderat empfiehlt zusätzlich für die Gestaltung der betreffenden Flächen eine angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen, dies beinhaltet auch das Innendorf.  
In Reaktion auf diesen Auftrag wurde in der Sitzung des GR vom 20.5.2021 die Änderung des FNP im Bereich Gschwendtner Feld mit 14:2 Stimmen beschlossen. Mit diesem Beschluss formuliert die Gemeinde das eigene Entwicklungsziel für das Gschwendtner Feld in Richtung Großflächiger/Kleinflächiger Einzelhandel sowie Gewerbegebiet. Das Entwicklungsziel ist somit landesplanerisch formuliert und festgelegt. Eine positive Stellungnahme der Landesplanung liegt ebenfalls vor. Weiterhin wurde ein Verkehrsgutachten beauftragt, das die Umsetzung des Vorhabens aus verkehrsplanerischer Sicht ebenfalls positiv beurteilt. Zum Schutz des Innendorfes wurde vom Gemeinderat mit Sitzung vom 23.11.2021 das vorrangige Ziel der Innenentwicklung beschlossen. Flankierend wurde von der Verwaltung die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm fristgerecht beantragt. Für die weiteren Planungen ist dem Vorhabenträger eine angemessene Bürgerbeteiligung während des Bebauungsplanverfahrens aufzuerlegen, um dem gefassten Grundsatzbeschluss vollumfänglich zu entsprechen. Dem Vorhaben und Erschließungsplan kann ansonsten aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Ergänzend wird aber die Auflage angeraten, eine Sekundärerschließung des Gebietes im Bereich der Röthenbachstraße zu fordern.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der umfassenden Vorberatungen haben sich die Meinungen der Ratsmitglieder zu diesem Vorhaben verfestigt. Es besteht kein Bedarf mehr für weitere Diskussionen. Der Bürgermeister veranlasst die Abstimmung.

Beschluss

Dem vorgelegten Vorhaben und Erschließungsplan wird mit der Auflage der Errichtung einer Sekundärerschließung im Bereich Röthenbachstraße, zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr