Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 18

Sachverhalt

Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2020 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2021 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 06.07.2021 bis 24.09.2021.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2020, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2020 mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers wurde im Werkausschuss am 11.11.2021 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen, den Jahresüberschuss in Höhe von 120.061,72 € auf neue Rechnung vorzutragen und die Werkleiter Michael Schmid (bis 30.06.2020) und Hubert Paul (ab 01.07.2020), vorbehaltlich einer positiven Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier und Nicole Herm im Zeitraum vom 26.11.2021 - 06.12.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2020. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2020 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.795.588,02 € und einem Jahresüberschuss von 120.061,72 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 120.061,72 € € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr