Mobilfunkabdeckung, weitere Entwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2020 befasste sich der Gemeinderat mit der Thematik der fehlenden Abdeckung mit Mobilfunk von bewohnten Teilen des Gemeindegebietes. Insbesondere das Gebiet Buchau ist bisher nur unstabil durch das österreichische Netz abgedeckt.
Zum 01.12.2018 ist die Mobilfunkrichtlinie des Freistaates Bayern in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, eine verbesserte Abdeckung in der Fläche mit mobilem Breitband, also Mobilfunk zu erreichen. Das gilt für Bereiche in denen bisher keine Versorgung mit Mobilfunk bestand (Weiße Flecken).
Grundsätzlich gefördert wird der Aufbau einer passiven Infrastruktur durch die Gemeinden. Darunter ist kurz gesagt die Errichtung von Sendemasten (ohne Antennen) incl. notwendiger Infrastruktur, wie Zuwegung und Stromanbindung zu verstehen. Die Gemeinde hatte hierzu vorsorglich einen Förderantrag gestellt, der zum 12.04.2022 ausläuft, bzw. nur noch bis zum 30.06.2022 verlängert werden könnte.
Hierzu wurde im Auftrag der Gemeinde Oberaudorf durch das bayerische Mobilfunkzentrum bei der Reg. der Oberpfalz eine Markterkundung durchgeführt. 
Nun wurde uns durch diese Behörde mitgeteilt, dass sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Nutzung von bestehenden Funkmasten geändert haben. Es soll künftig auch den privaten Netzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, die bestehenden Funkmasten des BOS-Funks (Behörden mit Organisations- und Sicherheitsaufgaben) für eigene Sendeanlagen zu nutzen. Weiter wurde uns mitgeteilt, dass die drei führenden Telekommunikationsunternehmen bereits Nutzungsanfragen für die Sendemasten am Brünnstein und beim Tatzelwurm gestellt haben. Sehr wahrscheinlich wird deshalb in absehbarer Zeit durch einen Sendebetrieb in diesen Bereichen eine zuverlässige Netzabdeckung für die derzeit unterversorgten Gebiete entstehen. Von einer eigenen Standortsuche für einen Sendemast durch die Gemeinde kann nach Einschätzung des Bayerischen Mobilfunkzentrums abgesehen werden. Die weitere Beantragung der Förderung ist damit hinfällig 
 

Beschluss

Die Gemeinde wird eine Förderung für die Errichtung von eigenen Funkmasten für die Mobilfunkabdeckung in derzeit unterversorgten Gebieten nicht in Anspruch nehmen, da dort eine Netzabdeckung durch Ausdehnung der Sendebereiche der privaten Betreiber in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich erfolgen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 08:38 Uhr