Wasserversorgung - Sanierungsmaßnahmen mit Berücksichtigung RZWas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 20.04.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Aufgrund der vielen in der Wasserversorgung in den kommenden Jahren geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen soll die nachfolgende Zusammenstellung eine Übersicht im Zusammenhang mit Förderungen nach der RZWas geben.
Die Durchführung dieser Maßnahmen richtet sich hierbei an die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021). Für die Wasserversorgung der Gemeindewerke Oberaudorf sind hierbei insbesondere die folgenden Teile der RZWas 2021 interessant:
2.2.1        Bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle).
2.2.3        Bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken.
2.2.5        Die Erstellung von Sanierungs- und Strukturkonzepten.
Aktuell befinden wir uns im 4-Jahres-Förderzeitraum der RZWas 2021, welcher sich vom 01.04.2021 - 31.12.2024 erstreckt.
Die Erstellung eines Strukturkonzeptes für die Wasserversorgung nach Nr. 2.2.5 der RZWas wurde bereits durchgeführt und abgeschlossen (Ingenieurbüro INFRA aus Rosenheim).
Maßnahmen nach Nr. 2.2.1 der RZWas zur Sanierung / Erneuerung von Wasserleitungen sind in der max. Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum nicht begrenzt. Dieses Förderinstrument soll daher laufend bei der Erneuerung von Wasserleitungen genutzt werden, wie z. B. in 2023 beim Bauabschnitt 2 der Bad-Trissl-Straße.
Hingegen gilt für Maßnahmen nach Nr. 2.2.3 der RZWas hinsichtlich der maximalen Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum eine Höchstgrenze. Diese beläuft sich aufgrund einer besonderen Berechnung für die Gemeinde Oberaudorf auf eine maximale Zuwendungshöhe im 4-Jahres-Zeitraum von 1,258 Mio. €. Mit Berücksichtigung eines max. Fördersatzes von 70 % ergibt dies förderfähige Sanierungskosten von 1,797 Mio. €.
Um diese max. Zuwendungsbeträge möglichst ausnutzen zu können, planen die Gemeindewerke Oberaudorf die folgenden Maßnahmen im 4-Jahres-Förderzeitraum der aktuellen RZWas 2021 vorzusehen:
Die größte in den kommenden Jahren anstehende Investition im Wasserbereich ist schließlich der Neubau eines Hochbehälters mit einem Speichervolumen von 1.100 m³. Hier wird eine Förderung nach einer möglichen Nachfolge-RZWas (RZWas 2025 ?) angestrebt.

Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt wurde von WL Paul erläutert. Bei der RZWas werden bei Wasser- und Abwasserleitungen sowie Bauwerken (z. B. Hochbehälter, Kläranlagen) grundsätzlich nur Sanierungsmaßnahmen gefördert. So werde z. B. der Bau von neuen Trassen nicht gefördert (Ausnahme z. B. Verbundleitungen).

Datenstand vom 12.05.2023 16:48 Uhr