Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.01.2022 (TOP 3) wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der nicht gegebenen Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht erteilt. Nun liegt wiederum ein Antrag auf Vorbescheid mit geänderter Planung vor. Entstehen soll:
- ein 2-geschossigen Doppelhaus mit den Außenabmessungen 13,75 m x 10 m und einer seitlichen Wandhöhe von 7,05 m
die Grundstückfläche wird aufgrund einer Verschiebung der Grundstücksgrenze nach Süden auf 613,63 m² erhöht
vier Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden
Folgende Unterschiede ergeben sich zur Planung im Januar:
VB 18.01.2022 VB 15.02.2022
GRZ 0,27 GRZ 0,22
GR 142,50 m² GR 137,50 m²
FF 387,5 m² FF 476,13 m²
WH 6,63 m WH 7,05 m
FH 9,37 m FH 9,71 m
BRI 1.140 m³ BRI 1.152,25 m³(ohne Keller)
Durch die Vergrößerung der Grundstücksfläche und die Verringerung der Grundfläche hat sich die GRZ verringert und das Verhältnis Grundfläche/Freifläche verändert. Die Gebäudehöhe sowie der Bruttorauminhalt (ohne Keller) haben sich jedoch vergrößert.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Diskussion sieht das Gremium auch in der aktuellen Planung die Einfügung nicht gegeben.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2022 11:03 Uhr