Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.01.2022 (TOP 3) wurde der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der nicht gegebenen Einfügung in die Umgebungsbebauung nicht erteilt. Nun liegt wiederum ein Antrag auf Vorbescheid mit geänderter Planung vor. Entstehen soll:

  • ein 2-geschossigen Doppelhaus mit den Außenabmessungen 13,75 m x 10 m und einer seitlichen Wandhöhe von 7,05 m
  • die Grundstückfläche wird aufgrund einer Verschiebung der Grundstücksgrenze nach Süden auf 613,63 m² erhöht
  • vier Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Folgende Unterschiede ergeben sich zur Planung im Januar:

VB 18.01.2022                VB 15.02.2022

GRZ 0,27                        GRZ 0,22
GR 142,50 m²                GR 137,50 m²
FF 387,5 m²                        FF 476,13 m²
WH 6,63 m                        WH 7,05 m
FH 9,37 m                        FH 9,71 m
BRI 1.140 m³                BRI 1.152,25 m³(ohne Keller)

Durch die Vergrößerung der Grundstücksfläche und die Verringerung der Grundfläche hat sich die GRZ verringert und das Verhältnis Grundfläche/Freifläche verändert. Die Gebäudehöhe sowie der Bruttorauminhalt (ohne Keller) haben sich jedoch vergrößert. 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion sieht das Gremium auch in der aktuellen Planung die Einfügung nicht gegeben. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2022 11:03 Uhr