Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen, Kranzhornstraße, Fl.Nr. 351/13, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu vorliegendem Bauantrag liegt mit Datum 06.02.2020 ein genehmigter Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung vor, die Einliegerwohnung und die damit verbundenen Stellplätze entfallen in der aktuellen Planung. Der vorliegende Bauantrag beinhaltet den Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, der Carport wurde, da er nicht der Garagen- und Stellplatzsatzung entsprach, aus den Planungen entfernt. Entstehen soll:
  • ein 2-geschossigen Einfamilienhaus mit den Außenabmessungen 7,50 m x 10,50 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 6,45 m im Mittel
  • im westlichen Grundstücksteil ein Pool 
  • zwei Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Diskussionsverlauf

Auf die Frage aus dem Gremium, ob später die Schaffung einer Einliegerwohnung möglich wäre, wird erwidert, dass ein Antrag auf Nutzungsänderung dazu notwendig ist und ein Nachweis der erforderlichen Stellplätze.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2022 11:03 Uhr