Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Nebengebäude mit Garage und Technikraum, Ernst-Sachs-Straße 8, Fl.Nr. 295/16, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Ernst-Sachs-Straße 8 soll entstehen:
- ein 2-geschossiges Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten
Außenabmessungen 14,85 m x 10,40 m, seitliche Wandhöhe 5,75 m
ein nördlich situiertes Nebengebäude mit den Außenabmessungen 6 m x 12,60 m
Vier Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden, zwei in der bereits bestehenden Garage im südlichen Grundstücksteil, zwei im nordseitig geplanten Nebengebäude.
Die Zufahrt zum Gebäude wird über das Grundstück Fl.Nr. 295 (im Eigentum des Bauherrn) mit einer Breite von 3,50 m errichtet. Seitlich wird ein Versickerungsgraben entlang der Fahrbahn eingeplant. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein entsprechender Einfügenachweis liegt vor.
Diskussionsverlauf
Nach Anfrage von Bürgermeister Dr. Bernhardt und nach kurzer Beratung wurde vom Gremium bestätigt, dass der Einfügenachweis in der vorliegenden Form mit den Angaben begrüßt wird, da damit die Beurteilung von nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bauvorhaben erleichtert wird.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2022 11:03 Uhr