Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf; erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorliegendem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung am 15.02.2022 (TOP 3) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums und der Verwaltung die Einfügung in die Umgebungsbebauung, trotz der zum Antrag auf Vorbescheid vom 18.01.2022 geänderten Planung nicht gegeben ist. Auf dem betroffenen Grundstück mit einer Fläche von 613,63 m² soll ein 2-geschossiges Doppelhaus mit den Außenabmessungen 13,75 m x 10 m und einer seitlichen Wandhöhe von 7,05 m entstehen.
Nach Auffassung des Landratsamtes Rosenheim, siehe Schreiben von Regierungsdirektor Zallinger vom 09.03.2022 in den Dokumenten, widerspricht das Vorhaben nicht den Bestimmungen des § 34 BauGB und fügt sich nach allem in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Insbesondere steht es nicht im Kontrast zur Umgebungsbebauung. Somit wäre das Vorhaben genehmigungsfähig. Das Landratsamt regt die nochmalige Behandlung des Vorhabens im zuständigen Gremium an und gibt der Gemeinde die Gelegenheit, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Die Verwaltung sieht nach Rücksprache mit dem Gemeindetag eine Zustimmung hinsichtlich der Einfügung in die Umgebungsbebauung nach wie vor als kritisch an.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die Sichtweise des Landratsamtes versus der Sichtweise des Gemeindetages und betont, dass die Verwaltung dieses Gebäude nach wie vor kritisch sieht.
Anmerkungen aus dem Gremium:
- Es soll bei dem ursprünglichen Beschluss bleiben.
- Es wird auf die Nachverdichtung hingewiesen.
Abschließend erläutert der Bürgermeister die in der letzten Sitzung durch Stimmengleichheit aufgetretene Patt-Situation in Verbindung mit dem negativen Beschlussvorschlag. In Zukunft sollen nur noch positive Beschlussvorschläge gefasst werden, eine evtl. negative Beurteilung seitens der Verwaltung soll im Sachverhalt dargestellt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4
Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr