Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 offenen Garagen, Seestraße, Fl.Nr. 192 (TFl), Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 192 an der Seestraße unterhalb des denkmalgeschützten Gebäudes „Weber an der Wand“ soll entstehen: 

  • ein 3-geschoßiges Wohnhaus mit Teilunterkellerung in Hanglage mit den Außenabmessungen 7 m x 12 m und einer Firsthöhe (Ansicht von Süden) von ca. 10 m 
  • im DG soll ein PKW-Abstellplatz entstehen
  • EG und OG sollen in den Hang situiert werden und jeweils einen südlich angeordneten Balkon bzw. Terrasse erhalten
  • Das Grundstück soll für das Bauvorhaben geteilt werden.

Da im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid auf konkret zu beurteilende Fragen verzichtet wurde, wird das Vorhaben nur bauplanungsrechtlich beurteilt. Zu beachten ist folgendes:
  • Das Bauvorhaben ist geplant im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“. 
  • Das Gebäude soll vor dem ortsbildprägenden und denkmalgeschützten Gebäude „Weber an der Wand“ sowie der dahinter liegenden Luegsteinwand (Bodendenkmal) errichtet werden. 
  • Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück dargestellt als Grünfläche mit besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
  • Eine Teilfläche des Grundstückes ist als Biotop (Luegsteinwand) festgelegt.  

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Bebauung vor. Der Bürgermeister verweist auf die Erhaltungssatzung „Südlich des Burgtors“ und die schützenswerte, in der Satzung dargestellte Ansicht von Süden, die durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt werden würde. Im Gremium entwickelt sich eine rege Diskussion, in der hauptsächlich auf die Sichtachse Bezug genommen wird, welche unbedingt zu erhalten ist. Zudem wurde auch der nicht unerhebliche Eingriff in den schützenswerten Fels und die umliegende Natur angesprochen. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die geplante Südansichtshöhe als zu massiv angesehen. Mit dem abschließenden Hinweis aus der Mitte des Gremiums, dass bei einer Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens eine Abstimmung über die erhaltungsrechtliche Genehmigung nicht notwendig ist, ergeht der

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr