Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 292/20, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der im Juni 2001 erstmals genehmigte Vorbescheid wurde seitdem mehrmals verlängert. Der erneute Verlängerungsantrag des Bauwerbers ging fristgerecht beim Landratsamt Rosenheim ein. Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus (11,50 m x 10,00 m) mit Doppelgarage, welches gem. § 34 BauGB zu beurteilen ist. Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben kurz anhand eines Katasterauszuges M=1:1000 vorgestellt. Die Beurteilungskriterien haben sich bzgl. Einfügung in die nähere Umgebung nicht verändert. Die Aufstellfläche vor der Doppelgarage gemäß örtlicher Satzung ist mit mindestens 5 m einzuhalten. Im Zuge eines künftigen Eingabeplanes muss ein Einfügenachweis nach § 34 BauGB vorgelegt werden. Das Ursprungsgelände sowie das geplante Gelände sind u.a. jeweils an den Grundstücksgrenzen in der Bauantragsplanung darzustellen. 

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr