Antrag auf Erteilung einer nachträglichen Rodungserlaubnis auf Fl.Nr. 1382/0, Gemarkung Oberaudorf; Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelte mit der Bitte um Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf einen Antrag über die nachträgliche Erlaubnis zur Rodung einer Teilfläche der Großalm, Fl.Nr. 1382/0, Gemarkung Oberaudorf mit einer Größe von ca.1,58 ha. Der Eigentümer bestätigte bei einem stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern des AELF Rosenheim, dass die besagte Fläche 2014 infolge von Schadereignissen eingeschlagen wurde und darauffolgend von Schlagabraum und Ästen gesäubert wurde. Die Fläche wurde vor dem Einschlag als Waldweidefläche benutzt. Der Zaunverlauf wurde nicht geändert. Er hatte nach eigenen Angaben vergessen, am AELF etwaige Konflikte mit der Forstbehörde abzuklären und äußerte den Wunsch auf einen nachträglichen Rodungsantrag, da die Fläche künftig als Weidefläche dienen soll.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim bittet mit Mail vom 17.06.2022 um Stellungnahme, ob von Seiten der Gemeinde keine Einwände gegen die Maßnahme bestehen.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine rege Diskussion, in der folgende Punkte angesprochen werden:
- Da die Rodung bereits vor 8 Jahren durchgeführt wurde, kann die Gemeinde keine Stellungnahme abgeben.
- Eine Stellungnahme der Gemeinde ändert nichts.
- Die Betroffenen sollten sich nach einem Schadereignis umgehend mit dem AELF in Verbindung setzen.
- Die Gemeinde erwartet, dass die Schutzwaldanteile der gerodeten Fläche wieder aufgeforstet werden.
Beschluss
Dem nachträglichen Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt eine dementsprechende Stellungnahme abzugeben. Die im Sachverhalt erwähnten Punkte sind Bestandteil dieser Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.08.2022 13:27 Uhr