Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften, In der Erlenau 14, Fl.Nr. 497/7, Gemarkung Oberaudorf; Neusituierung der Garagen/Stellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den Sitzungen am 18.01.2022 und am 21.06.2022 wurde zum genannten Grundstück ein Bauantrag zum Neubau von zwei Wohngebäuden mit 12 Wohnungen und einer Tiefgarage behandelt und jeweils das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Mit Datum 01.07.2022 erging von der Genehmigungsbehörde der entsprechende Ablehnungsbescheid. In der Sitzung am 15.09.2022 wurde der Bauantrag zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Duplexgaragen behandelt und ebenfalls abgelehnt, hauptsächlich wegen der geplanten Garagen. Der nun vorliegende Bauantrag sieht eine Neu-Situierung der Garagen und Stellplätze vor. 8 Stellplätze müssen gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung errichtet werden. An der süd-westlichen Grundstücksgrenze soll im Anschluss an die bestehende Garage von Grundstück In der Erlenau 12 eine Doppelgarage entstehen, weitere 4 Stellplätze im südlichen Grundstücksbereich, 2 Stellplätze nördlich zu Straße gelegen. 

Diskussionsverlauf

Eingangs weist der Bürgermeister darauf hin, dass das Thema bereits hinlänglich bekannt ist und dass vor kurzem ein Gespräch mit dem Bauwerber stattgefunden hat, in dem eine Lösung entwickelt wurde, in der die bekannte Baulinie nicht überschritten wird. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand des Eingabeplans und der Ansicht die neue Planung. Es wird festgestellt, dass bei einigen Grundstücken in der Nachbarschaft bereits Garagen an der südlichen Grundstücksgrenze vorhanden sind. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.11.2022 13:35 Uhr