Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Freisitz mit darüber liegendem Balkon und 2 Doppelgaragen, Grabenfeld, Fl.Nr. 521, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 521, Gemarkung Oberaudorf soll entstehen:

-        2-geschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
-        Außenabmessungen 14 m x 10,40 m, seitliche Wandhöhe 6,62 m
-        Jeweils eine Doppelgarage westlich und östlich
-        ein südseitiger mit einem Balkon überdachter Freisitz

Der geplante südseitige Balkon entspricht nicht § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung. Hier ist eine entsprechende Befreiung notwendig. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planung vor und erläutert die Einfügung des Gebäudes in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB. Bürgermeister Matthias Bernhardt geht auf den geplanten Balkon ein, der nicht der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Da es seit Inkraftreten der Satzung oft Fälle gegeben hat, in denen die Planung der Balkone der Ortsgestaltungssatzung widersprochen hat und bereits entsprechenden Ausnahmen zugestimmt wurde, schlägt der Bürgermeister vor, die Satzung in diesem Punkt zu überarbeiten und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates eine Änderung zu beschließen. 

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Befreiung von § 3 Abs. 7 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 05.01.2023 08:06 Uhr