Zielabweichungsantrag der Gemeinde Kiefersfelden vom 21.11.2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltstraßenausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung am 09. diesen Monats mit dem Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Zulassung der Abweichung von Zielen der Raumordnung gemäß Art. 4 Bayerisches Landesplanungsgesetz für die 32. Änderung ihres Flächennutzungsplans befasst.
Die Beratung ergab, dass anknüpfend an das Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2011 (vgl. Schreiben vom 28.11.2011), eine Neubewertung vorzunehmen ist. Zum Einen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Neufassung des Landesentwicklungsprogrammes geändert, zum Anderen liegen gänzlich neue Planungen der Gemeinde Kiefersfelden vor.
Bei Letzterem ist besonders hervorzuheben, dass die beabsichtigte Gewerbegebietsansiedlung derzeit eine Fläche von 3,0 ha ohne Eingrünung erfasst und großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden soll (vgl. Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat vom 21.05.2015). Gegenüber den Planungen zum „Aventura Kiefersfelden“ mit ca. 7.000 m² sollen jetzt auf der Fläche „Gewerbegebiet“ keine und auf der Fläche „Sondergebiet“ maximal 800 m² Verkaufsfläche entstehen.
Dieser Aspekt war in der vorgenannten Ausschusssitzung Kern der Beratung und führte dazu, dass die Gemeinde den Planungen grundsätzlich zustimmen kann, da bei dieser Größenordnung gemeindliche Belange, insbesondere für den Einzelhandel, mit weitreichenden Folgen nicht zu befürchten sind. Die gemeindliche Stellungnahme lehnt sich an, an den folgenden Beschlussvorschlag.
Diskussionsverlauf
In der Beratung werden auch entwicklungspolitische Belange angesprochen, die nicht unmittelbar im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens relevant sind. Dennoch war es dem Gremium wichtig, ergänzend zur grundsätzlich positiven Haltung, diese Punkte im Beschluss anzuführen.
Beschluss
Die Gemeinde Oberaudorf stimmt dem Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Zulassung der Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans Kiefersfeldens zu.
In der Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landeentwicklung und Heimat soll allerdings auf die naturschutzrechtlichen Belange, die touristische Entwicklung, den Flächenverbrauch sowie die, zwar geringere, insgesamt aber doch zu einer Erhöhung der Verkaufsflächen führende Entwicklung
kritisch hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 12.10.2015 15:23 Uhr