Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH; Weisungsbindung der vom Gemeinderat bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 16.06.2020 wurden aufgrund der Beteiligung der Gemeinde an der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH gemäß dem Gesellschaftervertrag drei Mitglieder des Gemeinderats in den Aufsichtsrat der GmbH berufen (Dr. Matthias Bernhardt, Max Resch, Susanne März).
Wie im vorher behandelten Tagesordnungspunkt hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband bei der letzten Prüfung beanstandet, dass nach derzeitiger Rechtslage nicht sichergestellt ist, dass der Einfluss der Gemeinde in Form der entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat die Bindung der Beteiligung an den öffentlichen Zweck garantiert (Art. 92 Abs. 1 Satz 2 GO). Deswegen ist vom Gemeinderat ein Beschluss zu fassen, dass die entsendeten Aufsichtsratsmitglieder an Weisungen gebunden sind, wenn Entscheidungen im Aufsichtsrat Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können. Vor solchen Entscheidungen im Aufsichtsrat muss der Gemeinderat über die Zustimmung oder Ablehnung Beschluss fassen.
Diskussionsverlauf
Im Hinblick auf die Informationen aus dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt entsteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Die von der Gemeinde entsendeten Mitglieder im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Oberaudorf GmbH haben vor Entscheidungen im Aufsichtsrat, die Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde haben können, die Zustimmung des Gemeinderats einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr