Vorstellung Pumpspeicherkraftwerk Einöden bezüglich Erbpachtvertrag, Herr Weiß


Daten angezeigt aus Sitzung:  1-2023. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1-2023. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2008 hatten die Gemeinde Oberaudorf mit der Bayerischen Elektrizitätswerke GmbH, namentlich mit Herrn Kuno Weiss, einen Erbbaurechtsvertrag mit der Urkundennummer H1652/2008 zur Nutzung der Flurstücke 655/2, 656, 657, 658 und 658/2 der Gemarkung Niederaudorf zwecks Errichtung des Oberbeckens des geplanten Pumpspeicherwerks Einöden geschlossen. 
Im Jahr 2012 wurde der Erbbaurechtsvertrag auf die neu gegründete Pumpspeicherwerk Einöden GmbH übertragen. Der Erbbaurechtsvertrag enthält unter Ziffer 10 und 11 Regelungen, die es dem Erbbaurechtsnehmer erlauben, vom schuldrechtlichen Teil des Vertrags zurückzutreten und den Erwerb des Erbbaurechts durch den Erbbaurechtsgeber zu verlangen, wenn 
  1. die zur Errichtung des Wasserbauprojektes „Pumpspeicherwerk Einöden“ notwendigen öffentlich-rechtlichen Gestattungen. Erlaubnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und sonstigen Zulassungen nicht bis spätestens 31. Dezember 2022 erteilt sind oder 
  2. das Projekt aufgrund sonstiger Gründe von dem Erbbauberechtigten nicht weiterverfolgt wird. 
Bereits im Jahr 2016 war es erforderlich, eine diesbezügliche Verlängerung der Rücktrittsregelung vorzunehmen, weil die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung des Pumpspeicherwerks noch nicht erteilt wurden. Die Perspektiven werden vom Vertragspartner aber nach wie vor als gut eingeschätzt.
Um für den Fall, dass die psw Einöden die erforderlichen Genehmigungen nicht erhalten sollte oder das Projekt Pumpspeicherwerk Einöden aus einem anderen Grund nicht gebaut werden sollte, ersucht die pws Einöden, die Regelungen zu einem allfälligen Rücktritt einschließlich Erwerbsverpflichtung erneut zu verlängern.
Herr Weiss wird Details vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Herr Weiss stellt sich und das geplante Projekt Pumpspeicherkraftwerk Einöden ausführlich vor. Er verwendet dabei eine Powerpointpräsentation und erläutert sehr anschaulich, warum dieser Standort für dieses Vorhaben so gut geeignet ist. Anschließend steht er dem Gremium für Fragen zur Verfügung.

Auf Nachfrage beziffert Herr Weiss den Umfang der Anlage mit ca. 10 ha. Es müssten aber entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen oder abgelöst werden. Er sagt aus, das eine konkrete Genehmigung für das Vorhaben noch nicht erteilt ist, diese aber in Aussicht gestellt ist. Sein Vorhaben würde einen großen Beitrag für nachhaltige Strombewirtschaftung und Energiesicherheit leisten.

Für die Gemeinde Oberaudorf entsteht kein Risiko. Sie stellt das Grundstück am Falkenberg lediglich als Erbpachtgrundstück zur Verfügung. Auch eine mögliche Trassenführung für die Brennerzulaufstrecke würde von diesem Vorhaben nicht berührt werden.

Der vorhandenen Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Flintsbach müsst verlegt werden. Pumpversuche haben aber gezeigt, dass sich dadurch sogar eine Verbesserung ergeben würde.

Bei Realisierung des Vorhabens würde auch der Erbpachtzins ansteigen.
 

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Möglichkeit vom schuldrechtlichen Teil des Vertrags zurückzutreten und den Erwerb des Erbbaurechts durch den Erbbaurechtsgeber zu verlangen wird für weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2027 entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.03.2023 09:58 Uhr