Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 16.03.2023 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2023.

Finanzplan und Investitionsplan 2024 bis 2026

Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2023 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2024 bis 2026 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2022 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Ausschussmitgliedern liegt ein erster Entwurf des Finanzplans mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2026 vor. Diese beinhalten u.a. die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH) (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2023). Die Unterlagen wurden am 09.03.2023 allen Gemeinderatsmitgliedern im RIS mit der Ladung zur FA-Sitzung am 16.03.2023 zugestellt.




Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Im Anschluss eine Kurzübersicht des Finanzplans 2024 bis 2026:

2024 €
2025 €
2026 €
VWH
12.903.300
12.903.300
12.903.3000
VMH
5.356.100
5.166.100
2.374.600
Gesamt
18.259.400
18.069.900
15.277.900
Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2024 bis 2026 sind einzeln in den beigefügten Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2024 bis 2026 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2024 - 2026
1300.9350
Erwerb Feuerwehrfahrzeug Oberaudorf
600.000 €
1300.9350
Erwerb Alarmierungsgeräte Feuerwehr
40.000 €
1301.9401
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
700.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße
300.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
360.000 €
6700.9601
Straßenbeleuchtungsneuanlagen
20.000 €
8800.3400
Verkauf Grundstück (Am Heimfeld)
6.000.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2024 und 2025 bis zum Jahr 2026 mehr als deutlich erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2026:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2022
2023
2024
2025
2026
Stand 01.01.
8.850.073 €
9.378.276 €
2.474.376 €
4.660.876 €
8.030.476 €
Zuführung
969.438 €
0 €
2.186.500 €
3.369.600 €
1.177.400 €
Entnahme
0 €
6.903.900 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
9.378.276 €
2.474.376 €
4.660.876 €
8.030.476 €
9.207.876 € 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2022
2023
2024
2025
2026
Stand 01.01.
178.119 €
107.212 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €
Zuführung
0 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Entnahme
70.907 €
23.400 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
107.212 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €
83.812 €








Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2023. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
       2022
2023
Betrag €
2.183.421
1.971.649
2.759.877
3.348.105
8.186.333
7.394.672
6.222.614

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Dies sind die noch anstehenden Straßensanierungen der nächsten Jahre, der dreizügige Ausbau der Schule Oberaudorf und die Bereitstellung von Räumen für die ab 2025 geforderte Ganztagesbetreuung, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, der Neubau des Feuerwehrhauses in Niederaudorf und die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Oberaudorf. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer und Bürgermeister Dr. Bernhardt beantworteten die Fragen zur Finanzplanung. Besonders das Thema Feuerwehr (Probleme bei der Feuerbekämpfung im Bergbereich, Anschaffung einer Drehleiter) wurde im Ausschuss noch länger besprochen.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2026 unter Berücksichtigung der zum Haushaltsplanentwurf 2023 beschlossenen Änderungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 15:34 Uhr