Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2022 bis Februar 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 1.350 €. Es wurden zwei Geldspenden für die Spielplätze (gesamt 350 €) und eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 1.000 € gespendet.
Diskussionsverlauf
Zum Sachverhalt gab es keine Fragen aus dem Gremium. Es wurde sofort abgestimmt.
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2022 bis Februar 2023 in Höhe von insgesamt 1.350 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2023 15:34 Uhr