Antrag Kindergarten-Verbund Hl. Familie Thansau auf Förderung einer zusätzlichen Betreuungskraft für Integration im Audorfer Kindernest


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vom Kita-Verbund Hl. Familie Thansau wurde für das „Audorfer Kindernest“ ein Antrag für die Gewährung des erhöhten Gewichtungsfaktors 4,5+x bzw. ein Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Betreuungskraft für Integration gestellt. In der Einrichtung werden derzeit ein Schulkind und zwei Regelkinder aus Oberaudorf betreut, für die Eingliederungshilfebedarf nach §35 a SGB VIII besteht. Ab September 2015 werden zwei Schulkinder und zwei Regelkinder aus Oberaudorf betreut.

Zunächst wird dem Gremium die Bedeutung des Gewichtungsfaktors erläutert, über den für eine erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand eine erhöhte Förderung gewährt wird. Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gilt grundsätzlich der Gewichtungsfaktor 4,5, jedoch kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen (mind. 3 Kinder) zur Finanzierung eines höheren Personalbedarfs im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden nach oben abgewichen werden, wenn der Träger den Bedarf begründet. In einer Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem StMAS werden Empfehlungen für den Einsatz von Integrationskräften im Verhältnis zu den gebuchten Betreuungsstunden von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder gegeben, die für eine Gewährung des erhöhten Faktors 4,5+x zu Grunde gelegt werden können, ohne dass es einer gesonderten Begründung durch den Träger bedarf.

Der Gemeinde wurde vom Träger mitgeteilt, dass voraussichtlich eine Vollzeitkraft eingestellt werden soll. Eine Integrationskraft in Vollzeit befindet sich, bezogen auf die Buchungszeiten der Integrationskinder, innerhalb des vom StMAS empfohlenen Rahmens.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung erläutert anhand des voraussichtlichen Personalbedarfs die wahrscheinlichen Aufwendungen der Geme inde für eine zusätzliche Betreuungskraft.

Beschluss

Dem Antrag auf Förderung einer zusätzlichen Integrationskraft wird entsprochen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mehrkosten lediglich auf das gesetzlich geförderte Maß zu beschränken sind.
Die Gemeinde wird die veranschlagten Mehrkosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2015/16 akzeptieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.10.2015 15:26 Uhr