Bauantrag zu Teilabbruch und Teil-Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie Umbau und Sanierung des Bestands, Kranzhornstr. 31, Fl.Nr. 351/20, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der nördliche Teil des Gebäudes Kranzhornstr. 21 soll abgerissen werden. Entstehend soll an selber Stelle:

  • ein dreigeschossiger Neubau 
  • eine Gaube ostseitig und ein Balkon mit Pultdach 
  • im EG ein Erker
  • je eine Gaube ost- und westseitig im Bestandsbau

Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Für den erforderlichen Abstand zur Straße liegt ein Antrag auf Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung vor. 

Anträge auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung:

  1. Flachdach über dem Erker im EG 
  2. Pultdach mit 7° Dachneigung und geringem Dachüberstand nordseitig im OG
  3. Schleppgauben mit Dachneigung von 7° und Blecheindeckung
  4. Tiefe des Ostbalkons im DG 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Eingabepläne die geplante Baumaßnahme.

Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:

  • Bezüglich der Einfahrtsradien der Stellplätze wird bemerkt, dass die Einfahrt nicht funktioniert. 
  • Die 4 Stellplätze vor dem südlichen Bestandsgebäude sollen so nah wie möglich und parallel zur Terrasse angeordnet werden. 
  • Die Dachneigung der Schleppgauben soll, wenn technisch möglich und sinnvoll, auf ca. 10° geändert werden. 

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung bezüglich des verringerten Abstands zur Straße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Flachdach über dem Erker im EG wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Pultdach über Treppenhaus im OG nordseitig mit einer Dachneigung von 7° und Dachüberstand von 20 cm wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier bei Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 5

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Schleppgauben mit Dachneigung von 7° wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier bei Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 6

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich der Blecheindeckung der Schleppgauben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Alois Holzmaier nicht anwesend.

Beschluss 7

3. Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung § 3 bezüglich Balkon ostseitig im DG tiefer als der Dachüberstand wird nicht zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 09:11 Uhr