Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Rosenheimer Straße 116"; erweiterter Geltungsbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022 wurde die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes Rosenheimer Str. 116 beschlossen. Gemäß Beschluss hat sich der Geltungsbereich an den äußeren Grenzen der Bestandsgebäude zu orientieren. Nun liegt ein Schreiben vom 08.02.2023 vor, in dem darum gebeten wird, den festgesetzten Geltungsbereich nach Osten zu erweitern. Gründe hierfür sind:
  • Schaffung weiterer notwendiger Stellplätze 
  • Schaffung einer Wendemöglichkeit
  • Lagermöglichkeit von Hackgut

Diskussionsverlauf

Nach genauer Betrachtung der neuen Planungen und der Auswirkungen auf die Flächenausweisung sieht der Gemeinderat den Erweiterungsantrag als gerechtfertigt an. Der Zweck für die Lagerfläche für eine Hackschnitzelheizung muss aber erfüllt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Erweiterung des Geltungsbereiches einverstanden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr