Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:



Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
12.302.465,49 €
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
11.630.878,09 €
Gesamthaushalt VWH und VMH
23.933.343,58 €

Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 2.430.370,25 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.558.765,02 €.

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr