Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2022 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2022 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 02.11. bis 07.11.2022 vorgenommen, die Jahresrechnung 2021 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 28.02.2023 lag in der Kämmerei ab 01.03.2023 zur Einsichtnahme bereit. Dies wurde den Mitgliedern des Gemeinderates in der öffentlichen GR-Sitzung am 28.02.2023 unter Verschiedenes bekanntgegeben.
Bericht Stephan Bruhn:
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2021 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen. 
Die örtliche Prüfung ergab demnach keinen Anlass zur Beanstandung. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Insgesamt ist es erfreulich, dass die Ausgaben gesenkt und die Einnahmen gesteigert werden konnten. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2021 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2023 die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 28.02.2023), die Jahresrechnung 2021 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 12.302.465,49 € und im Vermögenshaushalt von 11.630.878,09 € gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen

Diskussionsverlauf

Der Erste Bürgermeister nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Die Sitzungsleitung wird an den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier übertragen.

Der Vorsitzende des RPA, Stephan Bruhn, trägt eine zusammengefasste Version des Prüfungsberichts vor und empfiehlt dem Gemeinderat, der Feststellung der Jahresrechnung zuzustimmen.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:



Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VWH)
12.302.465,49 €
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes (VMH)
11.630.878,09 €
Gesamthaushalt VWH und VMH
23.933.343,58 €

Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 2.430.370,25 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.558.765,02 €.

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr