Entlastung des 1. Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf erteilt dem Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt als Leiter der Gemeindeverwaltung Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr