Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Hoffeld"; Einverständnis des Gemeinderates
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 (TOP 6) wurden sowohl der Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Bestandsgebäudes Hoffeldring 6 als auch der dazu erforderliche Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ behandelt und nicht zugestimmt, da Festlegungen in Bebauungsplänen bzw. beantragte Befreiungen/Abweichungen vom Gemeinderat entschieden werden sollen.
Das Bestandsgebäude Hoffeldring 6 soll westlich und östlich erweitert werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“. Da durch die geplante Erweiterung die festgesetzte Baugrenze doch erheblich überschritten wird, wurde vom Bauausschuss der Vorschlag gemacht, beantragte Nachverdichtungen in Form von Bauleitplanungsverfahren durch die Gemeinde zu regeln. Im vorliegenden Fall wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig. In der heutigen Sitzung werden die notwendigen Überschreitungen bzw. Änderungen der Festsetzungen vorgestellt. Der Gemeinderat soll in der heutigen Sitzung entscheiden, ob eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden soll. Ein Aufstellungsbeschluss soll dann evtl. in einer der folgenden Sitzungen des Gemeinderates gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters, ob man grundsätzlich das Baufenster vergrößert haben möchte, erklärt Bauamtsleiter Rainer Ostermayer anhand der Vorbescheidsplanung die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen bzw. die dadurch notwendige Änderung des Bebauungsplans. Es beginnt eine längere Diskussion im Gemeinderat, in der u.a. zur Sprache kommt, dass durch die Zustimmung:
- der bestehende Bebauungsplan, bei dessen Aufstellung sich der damalige Gemeinderat sicher Gedanken gemacht hat, aufgeweicht würde
ein Präzedenzfall für weitere Bebauungsplanänderungen in diesem Bereich geschaffen würde
eine höhere Anzahl an Stellplätzen erforderlich werden würde
voraussichtlich hauptsächlich Zweitwohnsitze geschaffen werden
Letztendlich vertritt der Gemeinderat einstimmig die Auffassung, dass der jetzige Bebauungsplan ohne Änderungen erhalten werden soll; für eine Nachverdichtung wird in diesem Bereich keine Notwendigkeit gesehen. Bürgermeister Matthias Bernhardt regt den Gemeinderat zum Nachdenken über einen Grundsatzbeschluss darüber an, dass Bebauungsplanänderungen vorrangig auf Initiative des Gemeinderates erfolgen sollen.
Beschluss
Der Gemeinderat kann sich eine Verdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 336/14 und eine Vergrößerung der Baugrenzen gemäß vorgelegten Entwürfen nicht vorstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 09:59 Uhr