Bau eines Carports, Herbststr. 15, Fl.Nr. 309/9, Gemarkung Oberaudorf; isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 18.04.2023 (TOP 12) wurde genannter Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans behandelt und nicht zugestimmt, da bei der Neuaufstellung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6 vom Gemeinderat beschlossen wurde, hier keine Befreiungen zuzulassen. Da der Bauausschuss nicht ermächtigt ist, von einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates abzuweichen, wurde empfohlen, diesen Antrag im Gemeinderat zu behandeln, um evtl. zukünftige sinnvolle Befreiungen im begrenzten Maße zuzulassen.
Entstehen soll auf dem Grundstück Herbststr. 15 im südlichen Bereich anstelle des Behelfscarports ein neuer Carport, Abmessung 6 m x 6 m, Pultdach Höhe ca. 2,10 m bis 2,60 m mit integrierten Photovoltaikmodulen. Da sich das Vorhaben jedoch innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 "Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße" (Teilbereich) befindet und außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Über Befreiungen von Festsetzungen entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde; alle Nachbarzustimmungen sind jedoch Voraussetzung für eine Zustimmung der Gemeinde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine evtl. Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird. Dies kann aber nach Ansicht der Verwaltung auf verfahrensfreie Vorhaben beschränkt werden, ohne die Grundzüge des Bebauungsplanes zu berühren; jedoch immer als Einzelfallentscheidung mit Zustimmung des Bau- und Straßenausschusses.

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand der Eingabeunterlagen den geplanten Carport. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass hier keine Veränderungen zugelassen werden. Es beginnt eine Diskussion im Gemeinderat darüber, dass:

  • bei Zustimmung zur Befreiung wiederum ein Präzedenzfall geschaffen würde
  • die Errichtung einer Photovoltaikanlage kein Grund zur Zustimmung sein sollte
  • der Käufer bei Kauf des Grundstückes über den Bebauungsplan und seine Festsetzungen Bescheid gewusst hat
  • von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht abgewichen werden soll
  • es sich hier um einen relativ jungen Bebauungsplan handelt und sich der damalige Gemeinderat bei der Aufstellung entsprechende Gedanken gemacht hat
  • die Festsetzungen im Bebauungsplan übertrieben sind
  • bei den vorhandenen Bebauungsplänen neue Richtlinien aufgestellt werden bzw. diese angepasst werden sollen

Letztendlich kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass aus genannten Gründen dem Antrag auf isolierte Befreiung nicht zugestimmt werden kann; auch der bestehende, ohne Genehmigung errichtete Carport wird in Frage gestellt. 

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Nachbarunterschriften vorliegen, wird dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Herbststr. 15 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

Datenstand vom 26.07.2023 09:59 Uhr