Terminfestsetzung für den Bürgerentscheid "Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld" und für den Bürgerentscheid (Ratsbegehren) des Gemeinderats bezüglich Nahversorgung auf dem Gschwendtnerfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an den Beratungen und der Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 hat der Gemeinderat das von der Bürgerinitiative „für a lebendigs Audorf“ eingereichte Bürgerbegehren „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ zugelassen. Nachdem der Gemeinderat dem Ziel des Begehrens nicht unmittelbar gefolgt ist, muss ein Bürgerentscheid stattfinden.
In Folge muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dieser hat ähnliche Fristenregelungen und Durchführungsvorschriften, wie sie für Wahlen gelten. Eine Vorlaufzeit von drei Monaten nach Beschluss des tatsächlichen Gegenstands ist notwendig. Die Verwaltung muss dann umfangreiche Vorbereitungen treffen und schließlich an einem Sonntag eine öffentliche Abstimmung in Wahllokalen durchführen, Briefwahlmöglichkeit muss ebenfalls gewährleistet werden. Die Kosten für eine solche Abstimmung sind nicht unerheblich und dürften bei separater Durchführung bei ca. 20.000 Euro liegen.
Das reguläre Fristende zur Durchführung des Entscheides würde in diesem Fall sehr ungünstig auf Sonntag den 20. August, also mitten in die Hauptferienzeit, fallen. Es gibt daher die Möglichkeit, sich mit der Bürgerinitiative auf einen anderen Termin innerhalb weiterer drei Monate zu verständigen. Aus Gründen der Arbeits- und Kostenersparnis würde sich hier der Sonntag am achten Oktober anbieten, an dem auch die Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern stattfinden. Die Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten könnten somit sehr effektiv und sparsam parallel ablaufen.
Nachdem sich auch die Bürgerinitiative dankenswerterweise dieser Argumentation anschließen kann und ebenfalls bestrebt ist, hier Aufwand und Kosten zu sparen, stimmt sie einer Terminfestsetzung für den Bürgerentscheid und einem gegenübergestellten Ratsbegehren auf Sonntag, den achten Oktober 2023 zu.
Da an diesem Tag auch die Landtags- und Bezirkswahlen stattfinden, muss auch beim Innenministerium eine Erlaubnis eingeholt werden, die aber laut vorheriger Auskunft unproblematisch erteilt werden dürfe.
Diskussionsverlauf
Es gab keinen Diskussionsbedarf. Der Gemeinderat stimmt nach dem Sachvortrag ab.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck bei diesem Tagesordnungspunkt von den Beratungen und dem Beschluss auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat setzt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheides „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ sowie für den im TOP 8 bezeichneten Bürgerentscheid des Gemeinderats „Fortführung der Planungen zur Errichtung eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“ auf Sonntag, den 08.Oktober 2023 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit den Vorbereitungsarbeiten zu beginnen, um die Bürgerentscheide entsprechend der Vorgaben des Art. Art. 18 a der Gemeindeordnung am festgesetzten Termin durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 09:59 Uhr