Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Am Oberfeld, Fl.Nr. 116, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 116 soll ein Doppelhaus mit Doppelgarage entstehen:
  • 2-geschossig mit den Außenabmessungen 15,99 m x 11,62 m, seitliche Wandhöhe 5,10 m
  • 4 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden

Die Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung). 

Diskussionsverlauf

Eingangs zeigt Bürgermeister Mattias Bernhardt den Einfügenachweis und erläutert, dass als Bewertungsmaßstab das Gebäude Oberfeldweg 24 herangezogen werden kann. Auf die Anmerkung aus dem Gremium in Bezug auf das Verhältnis Grundstücksfläche zur geplanten Grundfläche (GRZ) erwidert der Bürgermeister, dass dies nach Aussage des Kreisbaumeisters nicht relevant ist, vielmehr geht es um die Wirkung des Gebäudes im Gelände und zur umliegenden Bebauung bzw. auch der verbleibenden Freifläche. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die geplante Bebauung anhand des Eingabeplans. Aus dem Gremium kommen folgende Fragen/Anmerkungen:

  • Sinnvolle Schaffung von Wohnraum
  • Bebauung erscheint zu dicht
  • Hinweis auf den sich bei Anwendung von § 34 BauGB ergebenden aufschaukelnden Effekt 
  • Frage nach der Höhenentwicklung: das Gelände fällt Richtung Innendorf ab

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.07.2023 08:47 Uhr