Bauantrag zum Umbau des Milchviehauslaufs zu einem Tiefstreustall für Trockensteher und kuhgebundene Kälberaufzucht sowie Überdachung des bestehenden Futtertisches, Zimmerau 2, Fl.Nr. 875, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauantrag sieht folgendes vor: 
  • Teilweiser Abbruch der bestehenden nördlich des Hofes gelegenen Liegehütte und Umbau des Milchviehauslaufs zum genannten Tiefstreustall, Außenmaße 25,34 m x 9,10 m, seitliche Wandhöhe 5,25 m
  • Überdachung des bestehenden Futtertisches, Außenmaße 4,50 m x 25,34 m, Pultdach, Höhe 4,20 m – 5,38 m

Die Beurteilung erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB, eine landwirtschaftliche Privilegierung besteht. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt den Eingabeplan vor und erläutert ausführlich, dass die Einfahrtsradien der großen landwirtschaftlichen Geräte funktionieren, auch wenn ein Teilstück der Straße im Eigentum des Nachbarn ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert das Gremium über den Einspruch des westlichen Nachbarn, der jedoch keine baurechtliche Bedeutung hat. Die Verwaltung soll zukünftig darauf achten, dass bei etwaigen Vermessungen keine „Straßensplitter“, wie hier vorhanden, entstehen. Aus der Mitte des Gremiums wird das Vorhaben und die Weiterentwicklung im Sinne des Tierwohls gelobt; es wird betont, dass keiner was dagegen haben kann. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 08:47 Uhr