Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die persönliche Beteiligung des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderatsmitglieds Daniela Bernhardt erstreckt sich auch auf diesen Tagesordnungspunkt. Der Ausschluss bei der Beratung und Abstimmung besteht aufgrund des vorher gefassten Beschlusses. Gleichwohl darf der Erste Bürgermeister aber den Sachverhalt vortragen und fachliche Fragen hierzu beantworten. Der Vorsitz ergeht wiederum an den Zweiten Bürgermeister Alois Holzmaier.
Auf dem nördlichen Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf westlich der A93, welches Bestandteil des im Flächennutzungsplan festgesetzten Gewerbegebietes ist, soll eine Betriebsstätte mit ca. 9.700 m² BGF zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen errichtet werden. Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Einer der weiteren Schritte nach Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Geltungsbereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietes auf der Fl.Nr. 699. Der notwendige Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vom Vorhabenträger liegt der Verwaltung vor.
Diskussionsverlauf
Nachdem das Vorhaben beim vorangegangenen TOP ausführlich behandelt wurde, werden keine weiteren Fragen gestellt. Der Zweite Bürgermeister bittet um Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für das Grundstück Fl.Nr. 699, Gemarkung Oberaudorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A 93“. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 23.492 m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.10.2023 08:50 Uhr