Konzeption von Waldkindergartengruppen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Eine Gruppe, zumeist ortsansässiger, junger Familien hat großes Interesse, dass ihre Kinder einen Waldkindergarten besuchen. So hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die nun die Möglichkeiten der Umsetzung eines Waldkindergartens in Oberaudorf oder näherer Umgebung ausloten will. 

Die Vertreterinnen der Initiative haben sich bereits bei der Verwaltung vorgesellt und in einem ausführlichen Gespräch erste Überlegungen zur Thematik dargelegt. Idealerweise sollte der Waldkindergarten in der Trägerschaft der Gemeinde geführt und an einen bestehenden Kindergarten angeschossen werden. Die Neubildung einer eigenen Einrichtung ist zwar als Vision denkbar, wird aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst schwer zu verwirklichen sein.

Waldkindergärten weichen in der Betreuungsform vom Regelkindergarten darin ab, dass nahezu die gesamte Betreuungszeit im Freien, vorwiegend im Wald, verbracht wird. Für den Betrieb ist mindestens ein fester Schutzraum notwendig, der für die Unterbringung der entsprechenden Gruppe (12 bis 25 Kinder und Betreuungspersonal) geeignet sein muss. Der Schutzraum muss über eine angemessene Heizung und idealerweise auch über sanitäre Einrichtungen verfügen. Als Mindeststandart muss eine dauerhafte Möglichkeit zum Händewaschen vorhanden sein. Die als Kindertageseinrichtung genutzten Räumlichkeiten müssen den allgemein baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Waldkindergärten im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB sind grundsätzlich nicht privilegiert. Von einer ausnahmsweisen Zulassung, falls keine öffentlichen Belange entgegenstehen, kann derzeit nicht ausgegangen werden. 

Der Schutzraum sollte auch als täglicher Treffpunkt fungieren und deshalb für Fahrzeuge erreichbar sein, zumindest in kurzer Entfernung ist deshalb auch eine Abstellmöglichkeit für mehrere Kraftfahrzeuge und Fahrräder erforderlich.

Wie alle Kindertageseinrichtungen bedarf auch ein Waldkindergarten einer Betriebserlaubnis nach Art. 9 BayKiBiG. In der Regel werden im Waldkindergarten Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Der Betreuungsschlüssel sieht zwei pädagogische Kräfte (mind. 1 päd. FK und 1 päd. EK) sowie eine zusätzliche Ergänzungskraft vor. Als zusätzliche Kraft wird aufgrund von Ausfallzeiten eine Ergänzungskraft empfohlen (Hinweis: Ergänzungskräfte sind unter anderem Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr sowie Kinderpfleger/Innen). Nur so kann bei Notfällen und in Ausnahmesituationen (z.B. plötzliche Wetteränderung) die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden. Damit ist der Betreuungsschlüssel höher als bei den üblichen Kindergartengruppen anzusetzen. Da für einen Waldkindergaren keine offiziellen Mahlzeiten angeboten werden, endet die Betreuungszeit spätestens um 13.00 Uhr.

Im Hinblick auf die gesamte Kindertagesbetreuung in Oberaudorf muss nun ausgelotet werden, ob und wie ein Waldkindergarten ermöglicht werden kann. 

Bei der derzeitigen Belegung und Größe der beiden vorhandenen öffentlichen Kindertagesstätten in Ober-und Niederaudorf wird es nicht möglich sein, das Angebot für eine Waldgruppe zügig zu verwirklichen. Vielmehr gilt es nun auszuloten, wie eine Umsetzung dieses Wunsches verträglich in die Kindergartenlandschaft unserer Gemeinde eingebaut werden kann.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat begrüßt das Engagement der anfragenden Eltern. In der anschließenden Debatte wird aber auch schnell deutlich, dass die Umsetzung einer naturintensiven Kinderbetreuung für die Gemeinde nur in Angliederung an einen bestehenden Kindergarten als eigene Gruppe zu ermöglichen ist. 

Ebenso wird auch erkannt, dass der gemeindliche Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf zunächst abschießend fertiggestellt werden muss, bevor hierfür eine neue Konzeption entwickelt werden kann. Der Bürgermeister verweist auch noch einmal auf die Personalproblematik, die sich durch die Einführung der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen zusätzlich verschärfen wird.

Da aber eine Waldkindergartengruppe auch eine gute Möglichkeit darstellt, das Betreuungsangebot von Kindertagesstätten flexibel zu erweitern, soll unmittelbar damit begonnen werden, die notwendigen Schritte einzuleiten, um in absehbarer Zeit eine solche Einrichtung anbieten zu können. 

Die Verwaltung wird nun damit beginnen, die notwendigen Prozesse anzustoßen. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Umsetzung kann derzeit aber noch nicht genannt werden.

Datenstand vom 25.10.2023 08:50 Uhr