Ergebnisfeststellung für die Bürgerentscheide Nahversorgungsentwicklung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Als Abstimmungsleiter kraft Gesetzes stellt der Erste Bürgermeister das Ergebnis der Bürgerentscheide vor, über die am 08.10.2023 von der Oberaudorfer Bürgerschaft abgestimmt wurde.
Demnach erreichte das Ratsbegehren „Fortführung der Planungen zur Errichtung eines Supermarktes und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“ eine Zustimmungsquote von 46 % und wurde damit angenommen. Der Bürgerentscheid „Kein Super-und Drogeriemarkt auf das Gschwendtnerfeld“ wurde mit einer Quote von 37,3 % mehrheitlich abgelehnt. Die Quoten berechnen sich jeweils aus dem Verhältnis zu der Gesamtzahl der Stimmberechtigten von 4.326.
Objektiv gesehen bedeutet dieses Ergebnis, dass ca. zwei Drittel der Abstimmenden das Ratsbegehren befürwortet haben, das Bürgerbegehren hingegen nur ca. von einem Drittel unterstützt wurde.
Da das Ratsbegehren von der Mehrheit der Abstimmenden eindeutig angenommen und das Bürgerbegehren mehrheitlich abgelehnt wurde, war die Stichfrage nicht mehr von Bedeutung.
Die Wahlbeteiligung lag bei 70,57 %.
Der Gemeinderat ist an das Ergebnis des Bürgerentscheides gebunden, d.h. die Planungen für die Errichtung eines Super- und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld können fortgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Es gab keine Wortbeiträge.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt das Ergebnis der Bürgerentscheide vom 08.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2023 08:27 Uhr