Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 43 "Kindergarten am ehem. Hallenfreibadgelände"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern im Gemeindegebiet ist die Errichtung zusätzlicher Kindergartengruppen notwendig. Hierzu erfolgten bereits die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse über Bedarf und Notwendigkeit der Schaffung weiterer Gruppen, bzw. zum künftigen Standort am ehemaligen Hallenbadgelände.
In der Sitzung am 11.09.2018 beratschlagte und beschloss der Bauausschuss im nicht-öffentlichen Teil Folgendes:
- Der Bauausschuss befürwortet, vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans zur Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte im Bereich des „ehemaligen Hallenbadgeländes“ an der Bad-Trißl-Straße in Oberaudorf.
- Des Weiteren empfiehlt der Bauausschuss, das künftige Baugebiet wie folgt zu bezeichnen: „Am Heimfeld“. Grundlage hierfür ist der Hinweis auf historische, frühere Flurbezeichnungen in dem betreffenden Bereich.
Der künftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberaudorf befindet sich vor der Aufstellung. Der betreffende Bereich ist darin als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ dargestellt. Die planungsrechtlichen Grundlagen und die materiellen Voraussetzungen für den Beschluss zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans liegen damit vor.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf ist dieser zur Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplan zuständig (§ 2 Nr. 8 GeschO).
Der Geltungsbereich des möglichen, künftigen Bebauungsplans soll sich über die Grundstücke Flur-Nrn. 298/0 TFL. und 300/0 TFL., Gmkg. Oberaudorf (vgl. Plan) erstrecken. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf.
Mit den Planungsleistungen ist die AGL (Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung), Frau Prof. Dr. Dipl.-Ing. Ulrike Pröbstl-Haider beauftragt.
Diskussionsverlauf
Eingangs berichtet der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber von der aktuellen Situation im Bereich der Kinderbetreuung im Gemeindegebiet. Die Einrichtungen in der Gemeinde Oberaudorf (und auch in den angrenzenden Gemeinden) seien bis zum letzten Platz gefüllt, z. T. werden lange Warte- und Nachrückelisten geführt. D. h., der aktuelle Betreuungsbedarf kann dzt. kaum oder gar nicht gedeckt werden. Die Errichtung des neuen Gebäudes / der weiteren Gruppen ist äußerst dringlich. Ohne objektive Begründung ist ein Stocken von Verfahren und Prozess nicht vertretbar.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn empfiehlt, im künftigen Bebauungsplan die für das Vorhaben maßgeblichen Baugrenzen so weit und großzügig als möglich festzusetzen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer begrüßt ausdrücklich die Namenswahl für das Baugebiet, unter Bezugnahme auf historische Flurnamen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher wünscht die Änderung der Bezeichnung „Hallenbadgelände“ in „Hallenfreibadgelände“ und begründet diesen Wunsch mit der früheren Nutzung des Bereichs. Diese Richtigstellung soll insbesondere im behördlichen Schriftverkehr erfolgen (z. B. auch Ladung, Protokolle, ect.). Diesem Wunsch soll entsprochen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Bereich des ehemaligen Hallenbadgeländes zur Errichtung einer Kindertagesstätteneinrichtung. Der betreffende Bereich erhält die Bezeichnung „Am Heimfeld“. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.
Datenstand vom 16.10.2018 15:59 Uhr