Zuschusswesen; Sportbetriebsförderungen für diverse Sportvereine im Gemeindegebiet Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auch in diesem Jahr erhielt auch der WVS Oberaudorf 05 e. V. wieder eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern (sog. „Übungsleiterzuschuss“) (vgl. Bescheid vom 25.07.2018, AZ 21-902 SpFÜ). Bereits in der Vergangenheit gewährte die Gemeinde Oberaudorf bei gleichen Förderungen auf Antrag hin zusätzlich 50 % des Staatszuschusses als gemeindlichen Zuschuss.

Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf wäre für dieses Jahr aufgrund der sich ergebenden rechnerischen Höhe der Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses in Höhe von 1.542,94 € zuständig (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, 5. Spiegelstrich der GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf).

Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist erst für den 06.11.2018 terminiert. Zur zügigen Beratung und Beschlussfassung, bzw. ggf. Auszahlung des Zuschusses schlägt die Verwaltung daher die Behandlung im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung vor. In der Vergangenheit lag die Gewährung etwaiger Zuschüsse aufgrund deren Höhe regelmäßig in der Kompetenz des 1. Bürgermeisters.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher vertritt die Auffassung, dass die Vorlage dieses Tagesordnungspunktes an den Finanzausschuss erfolgen solle. Seiner Ansicht nach besteht kein Grund, aus zeitlichen Gründen von den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf abzuweichen.

Die Gemeinderatsmitglieder Herr Klaus Förster und Herr Henning Bruhn verweisen auf die wertvollen, ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Ortsvereinen, die Bereitschaft der Gemeinde Oberaudorf zur Unterstützung und sehen eine heutige Beratung und Beschlussfassung für wichtig und richtig.

Beschluss

Auf Basis der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern vom 25.07.2018 gewährt die Gemeinde Oberaudorf dem WSV Oberaudorf 05 e. V. für 2018 einen zusätzlichen Gemeindezuschuss in Höhe von 1.542,94 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Hans Seebacher bittet um Protokollierung seiner ablehnenden Abstimmung.

Datenstand vom 16.10.2018 15:59 Uhr