Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen werden in Bayern zum 01.01.2018 abgeschafft. Dies beschloss der Bayerische Landtag am 14.06.2018 mit Änderung des Art. 5 des Kommunalabgabengesetztes (KAG). Somit entfällt die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Ausbaubeiträge.
Formell und folgerichtig wird demnach die bestehende Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 31.10.2003 einschließlich der erlassenen 1. Änderungssatzung vom 04.04.2011 der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2018 rückwirkend aufgehoben. Die Aufhebungssatzung der ABS, die im Entwurf als Anlage beiliegt und Bestandteil der Beschlussvorlage ist, wurde der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, zugesandt und für richtig bestätigt.

Hier die wesentlichen Inhalte des Gesetzes des Bayerischen Landtags:
▪ Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft.
▪ Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Rückerstattung von Beiträgen für bereits vor dem 01.01.2018 abgerechnete Maßnahmen. Eine darüber hinausgehende pauschale und landesweite Rückerstattung von vor dem 31.12.2017 erhobenen Straßenausbaubeiträgen ist nicht möglich.
▪ Für künftige Ausbaumaßnahmen (d.h. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht begonnen wurden) wird der Freistaat Bayern ab 2019 den Gemeinden eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren, die aber noch zu regeln ist.

Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang:
Das Erschließungsbeitragsrecht wird nicht geändert, d.h. die Gemeinden müssen weiterhin Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straßen bzw. Erschließungsanlagen erheben. Die gemeindliche Satzung über die Erschließungsbeiträge bleibt weiterhin gültig.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis. Vor Beschlussfassung erkundigt sich das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer, ob zwischenzeitlich staatlicherseits neue Rechtsgrundlagen für die Kompensation der weggefallenen Einnahmemöglichkeit geschaffen wurde. Dies wird seitens des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber verneint. Die weitere Entwicklung der Angelegenheit (z. B. Regierungsbildung in Bayern, Gesetzgebungsverfahren) bleibt abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Oberaudorf rückwirkend zum 01.01.2018 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2018 16:18 Uhr